Informationsveranstaltung des LSB zur EU-Förderung im ländlichen Raum

20. April 2016 Von: Geschäftsstelle

Informationsveranstaltung des LSB zur EU-Förderung im ländlichen Raum

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Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung - Teil E: Sportstättenförderung mit überwiegend nicht schulischer Nutzung ist fertig. Seid Ihr ein Sportverein, der Mitglied im LSB ist, und hat Euer Ort weniger als 10.000 Einwohner? Die Förderung beträgt maximal 100.000 € und 90 % und muss bis zum 15.06.2016 für 2016 und bis zum 30.09.2016 für 2017 beantragt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der anliegenden Einladung zu den Informationsveranstaltungen am 02.05.2016 in Magdeburg und am 03.05.2016 in Halle .