Aktualisierte Hinweise des DTB für Turnierveranstalter 2017

23. Dezember 2016 Von: Geschäftsstelle/DTB

Aktualisierte Hinweise des DTB für Turnierveranstalter 2017

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Die Hinweise für Turnierveranstalter des DTB wurden aktualisiert. Anbei erhalten Sie wichtige Hinweise zur Durchführung Ihrer Veranstaltung seitens des DTB mit der Bitte um unbedingte Berücksichtigung (Beispiel: Preisgeldgrenzen). Diese Hinweise sind eine Ergänzung zur DTB-Turnierordnung, der Ranglistenordnung des DTB, den Durchführungsbestimmungen und weiteren Richtlinien aus den Sportgremien der Altersbereiche.

Explizit weisen wir nachfolgend noch einmal auf folgende Punkte hin:

  • der Veranstalter muss alle Regularien und Festlegungen des DTB einhalten. Ist dies nicht der Fall, kann auch nach dem Turnier eine Konkurrenz aus der Wertung genommen oder dem Turnier der Ranglistenstatus aberkannt werden. Dies sind z.B.

    • § 4 - DTB Turnierordnung: Es dürfen nur die festgelegten Turnierarten zur Anwendung kommen.
    • § 36 - DTB Turnierordnung: Die Mindestteilnehmerzahl für KO- und Kästchensysteme muss eingehalten werden. Bei vier bis sieben Teilnehmern in Jugendkonkurrenzen, wird diese Konkurrenz auf die niedrigste Jugendkategorie J-4 zurückgestuft (gilt für Turniere ab dem 01.01.17).
    • zum Schutz der Jugendlichen muss der Veranstalter zwingend den § 45 zum Höherspielen einhalten. Lässt ein Veranstalter trotz dieser Festlegung jüngere Spieler zu, so werden die Siege der Spieler aus der TRP- und LK-Wertung genommen.
    • die neuen Festlegungen zu den Preisgeldgrenzen der Aktiven müssen für die Kategorisierung ihres Turniers beachtet werden (Gültig für alle Turniere ab dem 01.01.2017). Bei den bereits für 2017 beantragten Aktivturnieren erfolgt dann eine automatische Zuordnung der Kategorie aufgrund der Preisgeldanträge je Konkurrenz.
    • Anträge zur Hoch- oder Herabstufung eines Jugendturniers in 2017 müssen rechtzeitig vor dem Turnier durch den zuständigen Landesverband beim Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen eingereicht werden. Für entsprechende Anträge im Seniorenbereich ist die Seniorenkommision zuständig. Nicht durch den Ausschuss genehmigte Hoch-/Herabstufungen der Kategorie, werden durch den Ausschuss – gegebenenfalls auch nach dem Turnier – wieder rückgängig gemacht.

Informationen zum TRP-System werden auf der TRP-Informationsseite unter folgendem Link veröffentlicht (Hier)

Für Rückfragen steht selbstverständlich die Geschäftsstelle zur Verfügung.