Achtung Fristverlängerung zum Antrag zur Doppelspielberechtigung bis zum 15.12.2016!!

05. Dezember 2016 Von: Geschäftsstelle

Achtung Fristverlängerung zum Antrag zur Doppelspielberechtigung bis zum 15.12.2016!!

Logo-TSA_-05.02.09.png

Auf Grund der Mannschaftsmeldungen (15.12.2016)´wird die Frist zur Beantragung des Doppelspielrechts in zwei Vereinen des TSA für die Sommersaison 2017 ebenfalls zum 15.12.2016 festgelegt.

Hier noch einmal Erklärungen zum Doppelspielrecht:
Mit der Veränderung des Doppelspielrechts durch Änderung der Wettspielordnung zum Landesverbandstag 2015 muss jetzt nicht mehr jedes Jahr ein neuer Antrag zur Doppelspielberechtigung gestellt werden, sondern ein einmaliger Antrag genügt, wenn sich keine Änderungen ergeben. Nach Bewilligung sind dann die Spielerin/der Spieler in beiden Vereinen – Mitgliedschaft in beiden Vereinen vorausgesetzt – als spielberechtigt eingetragen. Für diesen Zweck gibt es ein Formular, welches der Antragsteller (Sportwart, Jugendwart, 1. Vorsitzender des 2. (neuen) Vereins) ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle zusenden soll. Erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars kann eine verbindliche Doppelspielberechtigung gewährt werden. Lediglich zum Wechsel des Doppelspielrechts ist dann ein weiterer Antrag zu stellen.
 
Hier einige wichtige Punkte, die ab diesem Jahr zu beachten sind:
•    Antragsteller ist der 1. Vorsitzenden, Sportwart oder Jugendwart des 2. (neuen) Vereins.
•    Der Spieler muss Mitglied in beiden Vereinen sein.
•    Das Formular muss komplett ausgefüllt an die Geschäftsstelle geschickt werden. (via Email, Fax oder Post)
•    Es müssen 3 Parteien unterschreiben – der Spieler, der 1. (alte) Verein und der Antragsteller (2., neuer Verein)
•    Zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens ist es ausreichend eingescannte/gefaxte Unterschriften und Dokumente zu versenden. Originalunterschriften sind nicht notwendig!

Das Formular finden Sie im Anhang und auf der Ressortseite Punktspielbetrieb. 
 
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.