Bundesumweltministerium fördert Beitrag der Vereine zum Klimaschutz

19. Februar 2019 Von: Geschäftsstelle

Bundesumweltministerium fördert Beitrag der Vereine zum Klimaschutz

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Im Rahmen der Kommunalrichtlinie können Sportanlagenbetreiber mittels Förderung des Bundesumweltministeriums die Infrastruktur vor Ort modernisieren oder sanieren. Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September gestellt werden. Eine Antragsstellung sollte mindestens 5 Monate vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Welche Maßnahmen in welcher Höhe maximal gefördert werden, ist aus der Übersicht im angehängten PDF zu entnehmen. Dabei gilt es eine allgemeine Mindestzuwendung i.H.v. 5.000 €, für Radabstellanlagen i.H.v. 10.000 € zu beachten. Damit auch kleinere Sportvereine von der Förderung profitieren und die Mindestzuwendung erreichen, können sich mehrere gleichartige Antragssteller zu einem gemeinsamen Antrag zusammenschließen.

Die Voraussetzungen für die Antragsstellung, weiterführende Links für die benötigten Unterlagen, sowie Kontaktdaten für Fragen und Beratung sind ebenfalls den angehängten Dateien zu entnehmen.