Der Tennisverband Sachsen-Anhalt e. V. setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, ein. Unser Ziel ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle sicher und respektiert fühlen, frei von jeglicher Form interpersonaler Gewalt.
Die im Sport entstehende körperliche und emotionale Nähe bietet viele positive Aspekte, kann jedoch auch Risiken bergen, insbesondere im Hinblick auf sexualisierte Gewalt. Umso wichtiger ist es uns, durch eine Kultur der Aufmerksamkeit sowie des Hinsehens und Handelns ein Umfeld zu schaffen, in dem Betroffene ermutigt werden, sich anzuvertrauen, potenzielle Täterinnen und Täter abgeschreckt werden und alle Beteiligten, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, mit und ohne Behinderung, bestmöglich geschützt sind.
„Der Schutz unserer Kinder, Jugendlichen und aller im Tennis engagierten Menschen hat für uns oberste Priorität. Mit dem Schutzkonzept setzen wir ein klares Zeichen für Verantwortung, Sensibilität und ein sicheres Miteinander im Tennissport.“, so TSA-Präsident Axel Schmidt.
Der TSA versteht die Prävention und Intervention bei interpersonaler und sexualisierter Gewalt als zentrale Aufgabe. Ziel ist es, den Tennissport im Verband als sicheren Ort zu gestalten und ein Umfeld zu schaffen, das ein gewaltfreies und respektvolles Miteinander fördert.
Um den TSA und seine Mitgliedsvereine als „sicheren Orte“ für alle Altersgruppen zu etablieren, ist es wichtig,
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei künftig auf der verstärkten Integration der Thematik in die Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern. Auf diese Weise soll das Bewusstsein geschärft und die Handlungskompetenz im Umgang mit sensiblen Situationen nachhaltig gestärkt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde ein umfassendes Schutzkonzept zur Prävention interpersonaler Gewalt entwickelt, das klare Leitlinien, präventive Maßnahmen und verbindliche Handlungsstrategien festlegt. Das Schutzkonzept wurde am 13.03.2026 im Rahmen der Klausurtagung des TSA durch das Präsidium verabschiedet.
Es ist im Anhang sowie auf der Unterseite „Satzungen und Ordnungen“ abrufbar.