Punktspielbetrieb 2019 - Beachtung Wettspielordnung des TSA

28. März 2019

Punktspielbetrieb 2019 - Beachtung Wettspielordnung des TSA

Logo-TSA_-05.02.09.png

Die Punktspielsaison rückt immer näher und am 01.05.2019 beginnen nun die Punktspiele.
 
Zur Zeit laufen die Prüfungen zu den namentlichen Mannschaftsmeldungen.  
 
In diesem Zusammenhang wird um Beachtung des nachfolgenden Paragraphen - § 8 Absatz 3a und 3b - der Wettspielordnung des TSA gebeten:
 
3. a Spielerinnen und Spieler der Damen/Herren und  Damen/Herren ab 30 erhalten eine
Doppelspielberechtigung für eine jüngere Altersklasse. Es besteht kein Anrecht auf Spielverlegung zur Wahrnehmung des Doppelspielrechts. Juniorinnen/Junioren, außer U12 und jünger, dürfen sowohl in Jugend- als auch in Erwachsenenmannschaften spielen. Die Regularien der Doppelspielberechtigung gelten für Juniorinnen und Junioren sinngemäß. Sie müssen gemäß ihrer Spielstärke in der Mannschaftsmeldung der Erwachsenen aufgeführt sein.  
 
3. b Spielerinnen und Spieler dürfen in der Zeit vom 01.12. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres nur für zwei unterschiedliche Vereine des TSA in zwei voneinander abweichenden Altersklassen bei offiziellen Wettbewerben starten. Es gilt Abs. 1.  
 
Es wird um Umsetzung der Regeln der Wettspielordnung im Punktspielbetrieb gebeten.
 
Bitte leiten Sie diese Informationen an die Mannschaftsführer sowie Mannschaftssportlerinnen und -sportler weiter.