Freizeitrunde 2021 / Regionsmeisterschaften Nord und Süd in Stendal und Leuna

25. Juni 2021 Von: Geschäftsstelle

Freizeitrunde 2021 / Regionsmeisterschaften Nord und Süd in Stendal und Leuna

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Nachfolgend informiert der Tennisverband Sachsen-Anhalt e.V. für kommende folgende Veranstaltungen.

Freizeitrunde: Mannschafts-Meldefrist bis zum 09.07.2021 verlängert
Der Tennisverband Sachsen-Anhalt e.V. bietet im Zeitraum der Sommerferien (24.07.–01.09.2021) wieder eine Freizeitrunde an, für die bereits Meldungen eingegangen sind. Um weitere Meldungen für die Mannschaftswettbewerbe zu ermöglichen, wird der Meldezeitraum bis zum 09.07.2021, 23:59 Uhr, verlängert. Über das Spielbetriebsportal nuLiga kann für folgende Wettbewerbe gemeldet werden:
•    Mixed-Ferienrunde für Spieler*innen jeden Alters unterteilt in
•     Regionsoberliga (Punktspieler*innen; offen für alle Generali-LK)
•       Regionsliga (Anfänger-, Hobby- und Gelegenheitsspieler*innen zwischen Generali-LK
      20,0- 25,0)
•    Doppel-Seniorenrunde für Damen und Herren ab 50
Weitere Informationen können Sie den beigefügten Flyer entnehmen. Die Durchführungsbestimmungen sind auf der Homepage einsehbar und orientieren sich an die aktuell gültige Corona-Eindämmungsverordnung.

Anmeldungen für Regionsmeisterschaften im Jugendbereich Nord und Süd möglich.
Die Regionsmeisterschaften Nord (SG Einheit Stendal e.V.) und Süd (TSV Leuna 1919 e.V.) im Jugendbereich finden am Wochenende 10./11.07.2021 statt. Gespielt wird in den Altersklassen U18/U14/U12/U10 männlich und weiblich.

Anmeldungen sind über das Spielbetriebsportal nuLiga sowie über mybigpoint möglich. Meldeschluss ist der 04.07.2021.

Spieler*innen aus Vereinen der Bereiche Altmark, Magdeburg und Harz müssen für die Regionsmeisterschaften Nord gemeldet werden. Spieler*innen aus den Vereinen im Bereich Dessau und Halle sind für den Bereich Süd eingeteilt. Die Zugehörigkeit des Hauptvereins regelt die Meldung für die jeweilige Meisterschaft.

Die Ausrichter freuen sich über zahlreiche Meldungen.

Hinweis:
Bei den Veranstaltungen sind die derzeit gültigen Hygieneregeln lt. 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu beachten.