Weitere Lockerungen für den Tennissport in Sachsen-Anhalt möglich

29. Juni 2021 Von: LSB Sachsen-Anhalt / Geschäftsstelle

Weitere Lockerungen für den Tennissport in Sachsen-Anhalt möglich

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Die 14. Corona-Eindämmungsverordnung regelt seit dem 16.06.2021 im § 16 Abs. 3 weitere Lockerungen für den Sport und das Sporttreiben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an 10 aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt.

Folgende Lockerungen ergeben sich für den Tennissport:

- Testpflicht bei einem Training in geschlossenen Räumen entfällt

- Testpflicht für Zuschauer*innen bei Wettkämpfen entfällt

Weiterhin gültig bleibt die Testpflicht für Teilnehmende an Wettkämpfen! Ausnahmen davon bestehen weiterhin für Genesene (positive Testung muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen), vollständig geimpfte Personen (14 Tage nach der letzten Impfung) sowie Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter der Voraussetzung, dass keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufgewiesen werden.

Bei Erfüllung der genannten Bedingungen können die gelockerten Regelungen seit dem 27.06.2021 umgesetzt werden. Relevant dafür sind die veröffentlichten Inzidenzwerte des RKI (Robert-Koch Institut)

Liegt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 35, gelten die vorherigen Regeln zur Testpflicht mit Ausnahme der Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.