Bis zum 15.03.2020 können noch die namentlichen Mannschaftsmeldungen vorgenommen werden. Bis zum 31.03.2020 besteht die Möglichkeit, Korrekturanträge zu den namentlichen Mannschaftsmeldungen gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € an die Geschäftsstelle des TSA einzureichen.
Die eingegangenen Anträge zur Doppelspielberechtigung sind auf der Ressortseite Punktspielbetrieb - Sommer 2020 - als pdf-Dateien eingestellt.