Klarstellung der Landesregierung - Tennis als Individualsportart auch im November erlaubt!!!

04. November 2020 Von: Geschäftsstelle

Klarstellung der Landesregierung - Tennis als Individualsportart auch im November erlaubt!!!

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Die zweite Änderung zur 8. Eindämmungsverordnung löste in Sachsen-Anhalt etwas Verwirrung bei den Individualsportarten wie Tennis, Schwimmen, Turnen, Leichtathletik, Reiten etc. aus. Die Formulierung der Ausnahme von der Schließung der privaten und kommunalen Sportanlagen in § 8 a, dass „Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand“ möglich sei, veranlasste einige Landkreise und kreisfreien Städte, sämtliche Sportanlagen für alle Sportarten zu schließen. In einer offiziellen Verlautbarung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 03.11.2020 auf Initiative des LSB Sachsen-Anhalt e.V. und seiner Landesfachverbände wird nun verbindlich mitgeteilt:

 

  • Der Sportbetrieb (Trainings- und Wettkampfbetrieb) auf und in allen öffentlichen Sportanlagen sowie Schwimmbädern im Zeitraum vom 02.-30.11.2020 ist erlaubt, wenn es sich um Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand handelt, wenn die in § 8 a Abs. 2 aufgeführten Einschränkungen (Mindestabstand 1,5 m; Einhaltung des Hygienekonzepts, max. 50 Sporttreibende bei nichtkontaktfreien Sportarten; keine Zuschauer) eingehalten werden und die Freigabe des Betreibers der genutzten Sportstätten vorliegt. Hierunter fallen alle Individualsportarten, also Sportarten, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind, wie z.B. Tennis, Schwimmen, Turnen, Leichtathletik, Reiten.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind. Gruppentraining und Wettkampfbetrieb mit mehr als zwei Sportlern sind daher unzulässig. Der Sportbetrieb für Mannschaftssportarten bleibt bis auf die genannten Ausnahmen in § 8 a untersagt.
  • Die Betreiber der Sportanlagen haben über die Freigabe nach § 8 a Abs. 3 der Eindämmungsverordnung zu entscheiden und ein Nutzungs- und Hygienekonzept unter Einhaltung der zulässigen Höchstzahl der Anwesenden umzusetzen.
  • Wenn auf Freiluftsportanlagen, in Sporthallen oder in privaten Sportanlagen eine räumliche Trennung des Sporttreibens von individuell allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstand gewährleistet werden kann (z.B. abtrennbare/abgrenzbare Mehr-Felder-Sporthalle), ist auch das gleichzeitige Training von mehreren Personen, jeweils allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand möglich.
  • Neben den allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 8a Abs. 2 Nr. 2 (Zugangskontrolle, Abstandsregelungen, Reinigungs- und Desinfektionsregime, AHA+A+L) sind zwingend die vom DOSB und vom TÜV Rheinland herausgegebenen Hygienestandards sowie vom jeweiligen Spitzenverband erarbeiteten sportartspezifischen Übergangsregelungen zu beachten.

Für die privaten Tennisanlagen (Vereinsanlage oder Tennishalle) in Sachsen-Anhalt bedeutet das, dass diese für den Individualsport laut Verordnung grundsätzlich freigegeben sind. Die Landkreise und kreisfreien Städte können aber laut Verordnung darüber hinaus gehende Regelungen (Verschärfungen) regeln und haben dieses bereits getan. Ob die einzelne Anlage tatsächlich betrieben werden kann, ist daher mit den örtlich zuständigen Gesundheits- und Ordnungsämtern abzuklären. Gegebenenfalls sind Ausnahmeregelungen unter Vorlage der beiliegenden Erklärung des Ministeriums für Inneres und Sport zu beantragen. Kommunale Tennisanlagen sind von der Öffnung durch die Kommune abhängig.

Trotz der Öffnung der Anlagen wird der TSA den Wettkampf- und Lehrgangsbetrieb (Winterrunde 2020/2021, Turniere, Nachwuchsleistungslehrgänge) im November 2020 aussetzen. Insbesondere wäre zwar der Wettkampfbetrieb möglich, aber nur als Einzel und unter erschwerten Zugangsvoraussetzungen zur Tennisanlage. Die ursprünglichen Spieltermine im November 2020 werden, soweit möglich, verbandsseitig auf die bisher spielfreien Ferien-Wochenenden am 06./07.02.2021 und 13./14.02.2021 sowie auf das Wochenende am 27./28.03.2021 verlegt. Die neuen Spielansetzungen werden rechtzeitig mitgeteilt.

Onlineworkshops und Online-Vereinsdialoge werden dagegen wie geplant stattfinden.

Inwiefern die ausgesetzten Termine nachgeholt werden können, wird sich aus der Entwicklung des Infektionsgeschehens und der rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben.

Wir bitten insoweit um Verständnis!

Weitere Informationen finden sich in den beiliegenden Hinweisen und werden darüber hinaus regelmäßig über die Kanäle des TSA veröffentlicht.

Bleiben Sie gesund.