Aktualisierte Informationen zur Durchführung des Spielbetriebs in der Freiluftsaison 2021

18. Juni 2021

Aktualisierte Informationen zur Durchführung des Spielbetriebs in der Freiluftsaison 2021

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Nachfolgend aktualisierte Informationen zur Durchführung des Punktspielbetriebs in der Freiluftsaison 2021:
 
Testpflicht im Punktspielbetrieb entfällt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Seit dem gestrigen 17. Juni 2021 gilt die 14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Gemäß §11 Abs. 1 Nr. 3 bleibt die Testpflicht für Teilnehmende an Wettkämpfe weiterhin bestehen. Eine Zulassung erfolgt nur mit einem negativen Testergebnis. Dagegen entfällt die Testpflicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter der Voraussetzung, dass keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufgewiesen werden. Ausnahmen bestehen weiterhin für Genesene (positive Testung muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen) und vollständig geimpfte Personen (14 Tage nach der letzten Impfung) ohne Covid-19 Symptome. Die Nachweise müssen in schriftlicher oder in digitaler Form erfolgen.
 
Hitzeregelung
Aufgrund zu erwartenden Temperaturen von bis zu 36 Grad am kommenden Wochenende verweist der TSA auf die Hitzeregelung, die gesonderte Regelungen im Rahmen des Spielbetriebs zur Erhaltung der Gesundheit trifft.
 
Ergebniserfassung Match-Tiebreak in nuLiga
Der TSA weist darauf hin, dass nach §17 Abs. 2 der TSA-Wettspielordnung (gültig ab 11.12.2020) im Einzel und Doppel - bei einem Spielstand von 1:1 Sätzen - der dritte Satz im Match-Tiebreak bis 10 Punkte ausgespielt wird. Die Eintragung in das Spielbetriebssystem nuLiga muss mit dem tatsächlich erspielten Ergebnis (z.B. 10:3, 12:10) erfolgen.

Im Anhang stehen die aktualisierten ergänzenden Durchführungsbestimmungen, Hinweise zur Hitzeregelung und eine kurze Anleitung zur Erfassung eines Match-Tiebreaks auf nuLiga zur Verfügung.

Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.