ARAG-Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

03. April 2020 Von: ARAG

ARAG-Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

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Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und macht auch nicht vor dem organisierten Sport halt. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Hiernach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht möglich. Die ARAG Sportversicherung begleitet die Vereine in dieser herausfordernden Zeit.

Der zwischen dem LSB Sachsen-Anhalt e.V. und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Mitgliedsvereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme daran. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisationen als auch die Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder. Hinzu kommen noch weitere Bausteine (Vertrauensschaden-, Ehrenamts-, Vermögensschaden- und D&O-Versicherung).

Der aktuelle Stand findet sich im Anhang im Kurzmerkblatt prägnant zusammengefasst.

Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag:

Ihre persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung arbeiten für Sie vom Homeoffice aus und sind unverändert erreichbar. Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB Sachsen-Anhalt finden Sie mit allen Kontaktdaten auf www.ARAG-Sport.de. Dort finden Sie auch weitere Details zum Sportversicherungsvertrag über das hinterlegte Merkblatt und ein Erklärvideo.

Unterstützung in Rechtsfragen Für alle: Kostenloser Anwalts-Chat Im Live-Chat beantworten Partneranwälte rechtliche Fragen von Kunden und Nicht-Kunden

Für alle: Rechtliche Hilfe bei einer Kündigung Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen werden den Nutzern mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt und voraussichtliche Ansprüche bei einer Kündigung berechnet.

Für alle: Neuer Chatbot beantwortet Fragen Seit dem Wochenende ist unser neuer Corona-FAQ-Chatbot on air. Er ist aufs Arbeitsrecht und Versicherungsbelange spezialisiert – und entlastet so volldigital die Kollegen in der Telefonie.

Kunden-Hotline mit direktem Draht zum Anwalt Unter 0211 963-2424 können Kunden direkt mit einem unabhängigen Anwalt aus unserem Rechtsanwaltsnetzwerk sprechen.

Rückruf vom Anwalt innerhalb von 24 Stunden Ein Chatbot verifiziert vollautomatisch den Kundenstatus über die Versicherungsnummer, managt den Termin und übermittelt dem Netzwerkanwalt das Anliegen für den Rückruf.

Hier der Link: https://www.arag.de/coronavirus/

Ihr Kontakt zur ARAG im LSB Sachsen-Anhalt:Jan Gusewski, Büroleiter ARAG, Allgemeine Versicherungs-AG Versicherungsbüro beim LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V., Friedrich-Ebert-Str. 68, 39114 Magdeburg, Tel. +49 (0) 391-2519 1011, Fax +49 (0) 211-963 3626, vsbmagdeburg@arag-sport.de, www.ARAG-Sport.de