Verlängerung der vereinsrechtlichen Covid-19-Sonderregeln bis Ende 2021 beschlossen!

05. November 2020 Von: Geschäftsstelle

Verlängerung der vereinsrechtlichen Covid-19-Sonderregeln bis Ende 2021 beschlossen!

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Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 wurde durch Verordnung vom 28.10.2020 insoweit geändert, dass die Geltung der dort getroffenen Regelungen bis zum 31.12.2021 verlängert wird.

Für Vereine bedeutet das,

- dass ein Vorstandsmitglied nach Ablauf der Amtszeit bis zur Abberufung oder Bestellung eines nachfolgenden Vorstandsmitglieds im Amt bleibt,

- dass der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen kann,

1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder

2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben,

- dass ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig ist, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.