Update zur 10. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

11. März 2021 Von: Geschäftsstelle

Update zur 10. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

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Nach Veröffentlichung der Zehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 08. März 2021 haben sich Änderungen für den Tennissport in Sachsen-Anhalt ergeben. Die Landesregierung hat erste Lockerungen für den Vereinssport im Freien beschlossen, die vorerst bis zum 28. März 2021 gelten. Im Anhang ist eine Übersicht der Regelungen für den Tennissport zu entnehmen.

Tennis spielen im Freien und in der Halle erlaubt

Tennis bleibt auch auf Grund der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung vom 08.März 2021 auf und in allen öffentlichen Sportanlagen zunächst bis 28. März 2021 erlaubt, wenn es sich um kontaktfreien Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand handelt.

Das Spielen in Doppeln ist in der Halle nur in dem Fall möglich, wenn vier Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung der Mindestabstände zusammen kommen. Im Freien kann im organisierten Trainingsbetrieb ein Doppel mit vier Personen aus vier verschiedenen Haushalten ausgetragen werden. Auf die Einhaltung der Mindestabstände ist zu achten.

Gruppentraining im Freien (kontaktlos und organisiert) unter Auflagen möglich

Vereine können vorerst bis zum 28. März 2021 organisierten und kontaktfreien Sport von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Freien, in Gruppen bis höchstens 20 Personen, einschließlich des Trainers, anbieten. Der Trainingsbetrieb für Erwachsene ist im organisierten und kontaktfreien Sport unter der Voraussetzung von höchstens fünf Personen einschließlich des Trainers im Freien in Kleingruppen möglich.

Landkreise und kreisfreie Städte können Regelungen verschärfen


Die Regelungen, die für das gesamte Bundesland gelten, stehen in Abhängigkeit der Inzidenzzahlen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind laut Verordnung verpflichtet und ermächtigt, darüber hinaus gehende Regelungen (Verschärfungen) vorzunehmen, sofern die Inzidenzzahlen an 7 aufeinanderfolgenden Tagen kumulativ den Wert von 100 je 100 000 Einwohner überschreitet. Die Absprache mit dem örtlichen Gesundheits- und Ordnungsamt ist zu empfehlen.

Weitere Regelungen für den Tennissport in Sachsen-Anhalt entnehmen Sie der beigefügten Übersicht im Anhang sowie auf der Homepage unter Corona-FAQ. Wir bitten um Verständnis, dass die Angaben ohne Gewähr erfolgen.

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