TSA beschließt Übergangssaison 2020 für den Spielbetrieb

12. Mai 2020 Von: Geschäftsstelle

TSA beschließt Übergangssaison 2020 für den Spielbetrieb

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Um den Vereinen im Tennisverband Sachsen-Anhalt eine Orientierung für den aktuellen Spielbetrieb zu geben, hat das Präsidium auf einer Videokonferenz am 08.05.2020 auf Vorschlag der Sportkommission vorbehaltlich der weiteren Entwicklung eine Entscheidung getroffen.

Meinungserhebung zum Spielbetrieb als Diskussionsgrundlage

Grundlage des Beschlussvorschlages der Sportkommission ist die Meinungserhebung zum Spielbetrieb.

Link: https://de.surveymonkey.com/stories/SM-FKR8D88D/

Die Umfrage, an der sich bis Freitag rund 300 Spieler*innen beteiligten, lässt den Rückschluss zu, dass ein Spielbetrieb in den Vereinen gewünscht ist. Dennoch ist das oberste Ziel weiterhin der Schutz der Gesundheit. Somit sollen Mannschaften, die freiwillig auf den Spielbetrieb verzichten möchten, keinen Nachteil erleiden. Im Interesse der Vereine und den Erkenntnissen aus der Meinungserhebung werden folgende Maßnahmen getroffen:

Der Tennisverband beschließt für den Spielbetrieb 2020 die Durchführung einer „Übergangssaison“ ab dem 08.06.2020, die sich streng nach den behördlichen Vorgaben, unter anderem Hygiene- und Abstandsregelungen, richtet. Die Regelung schließt damit auch die Gastronomie, die sanitären Anlagen, die Anreise zum Punktspiel und eventuell das Doppel ein, das nach derzeitiger Verordnung nicht gespielt werden darf. Zudem muss die Freigabe zum Wettkampfsport in einer neuen Verordnung ermöglicht werden.

Übergangssaison 2020

Die „Übergangssaison 2020“ (betrifft alle Mannschaften unterhalb der Ostliga) wird auf Grundlage der aktuell eingeteilten Gruppen und Ligen beginnend ab dem 8. Juni 2020 durchgeführt. Die veränderte Terminplanung wird spätestens nach der Frist der freiwilligen Zurückziehung einer Mannschaft veröffentlicht.

Abmeldefrist für alle Mannschaften (Jugend und Erwachsene) bis zum 25.05.2020

Die Vereine erhalten die Möglichkeit, Mannschaften im Zeitraum vom 11. bis 25. Mai ohne Sanktion zurückzuziehen. Die Abmeldungen richten Sie an die Geschäftsstelle des TSA per Mail unter info@tennis-tsa.de. Gegebenenfalls können einzelne Gruppen/Ligen, soweit möglich, nach dem 25. Mai neu geplant werden. (In Ausnahmefällen kann die Sportkommission über die Zusammenlegung von Gruppenligen entscheiden)

Auf- und Abstiegsregelung

Die Meisterschaft wird in den einzelnen Ligen/Klassen offiziell ausgespielt. Das Recht auf den Regelabstieg wird ausgesetzt. Den Staffelsiegern wird ein Aufstiegsrecht eingeräumt werden, sofern eine Aufstockung der übergeordneten Staffel mit den Durchführungsbestimmungen im Einklang ist. Die erzielten Ergebnisse fließen regulär in die LK- und Ranglistenwertung ein. Eine Entscheidung, inwieweit die Corona-Einschränkungen am Ende des LK-Jahrs 2020 berücksichtigt werden, obliegt alleine dem Deutschen Tennis Bund e.V. . Die aktuelle Ligen- und Gruppeneinteilung der Sommersaison 2020 ist somit auch die Grundlage für die Mannschaftsmeldung der Sommersaison 2021. Für freiwerdende Plätze in den Ligen/Klassen der Sommersaison 2021 werden, soweit möglich, die Ergebnisse der „Übergangssaison 2020“ in den jeweils darunter liegenden Spielklassen herangezogen.

Flexible Spielverlegungen

Der TSA bietet den Vereinen die Möglichkeit, Begegnungen im beiderseitigen Einverständnis flexibel bis zum 30.9.2020 zu verlegen und vom vorgegebenen Spielplan abzuweichen. Darüber hinaus wird der Landesverband sich bzgl. des Rückzugs von Mannschaften während der Saison kulant verhalten.

Ostliga

Um eine endgültige Entscheidung zu treffen, ob der Wettspielbetrieb annähernd normal austragen wird oder vielleicht eine „Übergangssaison“ gespielt wird, hängt von folgenden Grundlagen in der Ostliga ab:

  • Wie entwickelt sich in den einzelnen Bundesländern die Situation (Erlaubnis Wettkampfsport / nur Einzel oder auch Doppel möglich / Indoorsport wegen der Hallenpflicht / Anreise in Gruppen)? Hier ist es wichtig, die nächsten Schritte der angeschlossenen Landesregierungen zu erfahren.
  • Die für uns relevanten Regionalligen müssen grundsätzlich vor der Ostliga entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie ihren Wettspielbetrieb durchführen. Dies hängt in den Bereichen Damen, Herren und Herren 30 unmittelbar von der Entscheidung des DTB ab, der den Aufstieg in die jeweiligen 2. Bundesligen regelt.

Der neue Spielplan der Ostliga wird in Kürze veröffentlicht. Wenn die Situation nach Entscheidung des Ostliga Spielausschusses so ist, dass Sie für sich die Erkenntnis erlangen, nicht am Wettspielbetrieb der Ostliga teilnehmen zu wollen, können Mannschaften noch nach dem 30.05. bis spätestens zum 04. Juni 2020 kostenfrei zurückziehen. Die Mannschaft würde auch in der Saison 2021 am Spielbetrieb der Ostliga teilnemen dürfen. Das gilt jedoch nur dann, wenn die derzeitigen Einschränkungen auch nach dem 30.05. noch in vollem Umfang bestehen.

Freizeitrunde

An der Durchführung der Freizeitrunde wird vorbehaltlich der Durchführung des regulären Spielbetriebs festgehalten. Die Freizeitrunde wird ausschließlich in den Ferien stattfinden, sodass keine Überschneidungen mit dem regulären Spielbetrieb stattfinden. Die Gruppen werden, insoweit möglich, regional und mit maximal vier Mannschaften pro Staffel eingegliedert.

Talentino Team-Challenge

Die Talentino Team-Challenge für die Altersklassen der U8/U9 wird abgesagt.

Der Spielbetrieb wird als belebendes Element für die soziale Interaktion in den Vereinen und als tragende Säule in der Struktur des Landesverbandes angesehen. Priorität hat in der aktuellen Situation aber die Gesundheit, sodass wir es für wichtig erachten, dass Vereine und deren Mannschaften je nach der eigenen individuellen Situation ohne sportliches Risiko selber entscheiden können, ob sie an einem Spielbetrieb teilnehmen wollen.

Im Anhang befinden sich die wichtigsten Dokumente rund um den Spielbetrieb Sommer 2020 zum Download.