Wichtige Informationen zur Spiellizenz und der digitalen Beantragung des Doppelspielrechts

14. Januar 2021 Von: Geschäftsstelle

Wichtige Informationen zur Spiellizenz und der digitalen Beantragung des Doppelspielrechts

Pra__sentation_Freiluftsaison_2021.001.jpeg

Vereinsfunktionäre und Vereinsadministratoren aufgepasst! Ab der kommenden Freiluftsaison 2021 hat der TSA die Spiellizenz-Pflicht sowie die digitale Beantragung des Doppelspielrechts eingeführt.

Am 31. Januar 2021 endet die erste Lizenzierungsphase für die Spiellizenzen. Bitte prüft bestehende Spiellizenzen Eures Vereins über die Vereinsverwaltung auf der Spielbetriebsplattform nuLiga. Dazu steht im Anhang eine Anleitung zur Verfügung.

Wechselanträge in der ersten und zweiten Lizenzierungsphase beachten
Spieler*innen, die sich in dieser Liste befinden, besitzen die Lizenz in Eurem Verein und können bei der namentlichen Mannschaftsmeldung ohne weiteres berücksichtigt werden. Fehlt ein Spieler oder eine Spielerin, könnt Ihr einen Wechsel- oder Neuantrag stellen. Bis zum 31.01.2021 ist dazu bei einem Wechselantrag nicht das Einverständnis des „abgebenden“ Vereins nötig. Der Wechsel wird dann spätestens nach dem 31.01.2021 automatisch durchgeführt.

Nach dem 31.01.2021 startet die zweite Lizenzierungsphase, in der Spieler*innen nur mit dem Einverständnis des „abgebenden“ Vereins wechseln dürfen. Ohne eine Zustimmung, die über das nuLiga-Portal erfolgt, kann kein Wechsel stattfinden. In beiden Fällen ist es notwendig, dass die Unterzeichnung der Einverständniserklärung bzw. der Wille des Spielers oder der Spielerin vorliegt. Neuanträge können bis zum 15.03.2021 gestellt werden. Beachtet, dass gegebenenfalls auch eine ID-Nummer beantragt werden muss, wenn der Spieler oder die Spielerin erstmalig in die Datenbank aufgenommen wird.

Digitale Beantragung des Doppelspielrechts ab dem 15.02.2021
Die Beantragung des Doppelspielrechts erfolgt ab der kommenden Freiluftsaison digital im Rahmen der namentlichen Mannschaftsmeldung vom 15.02.2021 bis zum 15.03.2021. Dazu muss der anfragende Verein, der nicht die Spiellizenz der/s Spieler*in besitzt, eine Freigabeanfrage an den Hauptverein stellen. Die Bearbeitung eingehender Freigabeanfragen findet ausschließlich auf der Übersichtsseite der namentlichen Mannschaftsmeldung auf nuLiga statt. Im Anhang befindet sich dazu eine Anleitung.

Online-Seminar zur Organisation des Spielbetriebs über nuLiga
Der TSA veranstaltet am 21.01.2021 (Donnerstag) ein praxisbezogenes Seminar zum Thema Spiellizenzen und der digitalen Beantragung des Doppelspielrechts.

Weitere Informationen erhaltet Ihr im Anhang und auf der Homepage. Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.