Verlängerter Lockdown mit Öffnungsperspektive - Vorerst keine Änderung für den Tennissport in Sachsen-Anhalt

12. Februar 2021 Von: LSB/TSA

Verlängerter Lockdown mit Öffnungsperspektive - Vorerst keine Änderung für den Tennissport in Sachsen-Anhalt

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Mit der heute von der Landesregierung veröffentlichten Vierten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ändert sich für weite Teile der Gesellschaft und somit auch für den gemeinnützigen Vereinssport nichts. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis einschließlich 10. März 2021 verlängert. Im Rahmen einer bis zum 26. Februar zu erarbeitenden Öffnungsstrategie des Landes hat der LSB Sachsen-Anhalt aber klare Vorstellungen für den Sport in Form eines Stufenplans eingebracht.

Die komplette Meldung des LSB findet Ihr hier

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