Änderungen der Jugend- und Wettspielordnung ab der Freiluftsaison 2023

09. Februar 2023 Von: Geschäftsstelle

Änderungen der Jugend- und Wettspielordnung ab der Freiluftsaison 2023

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Nach einem Beschluss der Mitglieder auf dem Landesverbandstag 2019, wurden die Änderungen der Jugend- und Wettspielordnung in die Hände des Präsidiums gelegt.

Für die kommende Freiluftsaison 2023 wurde die Wettspielordnung neben redaktionellen Änderungen in weiteren verschiedenen Punkten angepasst. Das betrifft unter anderem den Bereich der Spielverlegungen. Mit Beginn der Freiluftsaison 2023 hat die Mitteilung einer Spielverlegung innerhalb von sieben Tagen mit einem festen Spieltermin zu erfolgen. Das neue Terminmodul über nuLiga wurde redaktionell den Bestimmungen der Wettspielordnung angepasst.

Der Einsatz von Spieler:innen im Doppel, nach Aufgabe im Einzel, wurde konkretisiert. Zukünftig kann ein/e Spieler:in nur im Doppel eingesetzt werden, insofern mindestens ein Spiel vollständig absolviert wurde.

Gebührenordnung des TSA angepasst
Mit der Freiluftsaison 2023 wird das Nichtantreten einer Mannschaft im Erwachsenenbereich mit 100,00 € statt bisher 75,00 € sanktioniert. Analog dazu wird das Nichtantreten im Jugendbereich mit 50,00 € geahndet..

Die Meldegebühren für die Mannschaftsmeldungen werden ab der Winterrunde 2023/24 (betrifft nicht die Freiluftsaison 2023), unabhängig der Ligenzugehörigkeit, auf einen einheitlichen Betrag angepasst. Die angepassten Gebühren sind in der Gebühren- sowie Wettspielordnung einzusehen.

Die neue Wettspielordnung gilt ab Beschluss des Präsidiums auf der Präsidiumssitzung am 12.01.2023 mit Wirksamkeit zum 01.04.2023.

Die Erläuterungen zur Änderung der Wettspielordnung sowie die aktuell gültige Ordnung befinden sich im Anhang sowie auf der Unterseite Satzung und Ordnungen.