Aktueller Stand zur Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Sachsen-Anhalt - Update 17.04.2020

17. April 2020 Von: Geschäftsstelle/DTB

Aktueller Stand zur Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Sachsen-Anhalt - Update 17.04.2020

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Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 16.04.2020 eine 4. Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung erlassen, nachdem sich Länder und Bund auf eine schrittweise Lockerung der Kontakteinschränkungen geeinigt haben.

Vorerst bleiben die bisherigen Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen noch bis zum 03.05.2020 bestehen. Lockerungen gibt es im Bereich der Öffnung von Geschäften, des Schulbetriebs, von Universitäten etc. Einzelheiten ergeben sich aus der Verordnung und der FAQ hierzu, einsehbar auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration. Eine Zusammenfassung der Regelungen und weitere Info finden sich auch auf der Seite des LSB.

Die Nutzung der Sportstätten bleibt hingegen weiter wie bisher untersagt. Ein Spielbetrieb ist daher weiterhin nicht möglich. Bis zum 31.08.2020 bleiben Veranstaltungen im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen untersagt, es sei denn, es liegt ein Ausnahmetatbestand der Verordnung oder eine behördliche Genehmigung vor.

Der DTB und seine Landesverbände appellieren an die Politik. Der Deutsche Tennis Bund (DTB) hat sich in Zusammenarbeit mit seinen Landesverbänden am Dienstag mit einem Schreiben an relevante politische Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewandt. Hierin wies er auf die Besonderheiten bei der Ausübung der Individualsportart Tennis im Freien hin und betonte ihre Vorteile bei einer schrittweisen Rückkehr in den sport-gesellschaftlichen Alltag. „Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der Sportart Tennis. Nach wie vor absolut notwendige Infektionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden“, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an das Bundekanzleramt, Regierungsvertreter, Landesregierungen und die zuständigen Gesundheitsministerien verschickt wurde.

Des Weiteren werden in dem Papier sieben Punkte genannt, unter deren strenger Beachtung die Ausübung des Tennissports möglich erscheine:

„1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.

2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.

3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.

4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.

5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.

6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.

7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.“

Dem Verband mit seinen 1,4 Millionen Mitgliedern gehe es in dem Schreiben nicht darum, „einen Sonderweg für den Tennissport [zu] gehen. Aber durch seine beschriebenen Vorteile als Individualsportart in weitläufigen, großzügigen und sich im Freien befindlichen Sportanlagen sind Möglichkeiten gegeben, ernsthaft über eine schrittweise Wiederaufnahme des Tennisbetriebs nachzudenken.“ Im Nachbarland Österreich hatte die Regierung unlängst bekannt gegeben, dass die Tennisanlagen und -plätze im Freien zum 1. Mai eröffnet werden. Das vollständige Schreiben des DTB, das auch an die 17 DTB-Landesverbände geschickt wurde, finden Sie im Anhang und auf der Internetseite des DTB unter www-dtb-tennis.de.