LOTTO Sachsen-Anhalt richtet Corona-Hilfsfonds ein

20. April 2020 Von: Geschäftsstelle

LOTTO Sachsen-Anhalt richtet Corona-Hilfsfonds ein

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Gute Nachrichten in auch für den Sport schwierigen Zeiten! Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt richtet einen Hilfsfonds für gemeinnützige Vereine, Träger, Verbände und Organisationen ein, die finanzielle Ausfallbelastungen durch die Corona-Pandemie haben. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat zugestimmt, dass über einen Lotto-Hilfsfonds bis zu 1 Million Euro extra bereitgestellt werden.

Damit könne auch Sportvereine in Sachsen-Anhalt für Ausfallbelastungen einen formlosen Antrag an Lotto Sachsen-Anhalt stellen, z.B. für: Werbungskosten/Druckkosten für Plakate, Eintrittskarten, Flyer, geschaltete Anzeigen usw. für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt werden mussten, Honorare für vertragliche gebundene Künstler, deren Auftritte abgesagt werden mussten, für Mietkosten z. B. für Veranstaltungsräume o. ä., die vertraglich festgelegt (anteilig) gezahlt werden mussten, obwohl die Veranstaltung abgesagt werden musste oder für Übernachtungskosten/Stornokosten, die trotz abgesagter Veranstaltung zu zahlen waren.

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder gemeinnützige Verein/Träger/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt, der aufgrund der Corona-Pandemie ein geplantes Vorhaben absagen musste und dem dadurch Kosten entstanden sind, kann ab sofort Mittel aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragen.

In welcher Höhe werden Hilfsgelder vergeben?

Je Antrag können – je nach Höhe der Ausfallkosten – bis zu 10.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stehen bis zu 1 Million Euro im Lotto-Hilfsfonds zur Verfügung.

Welche Bedingungen müssen für eine Hilfsfonds-Förderung erfüllt sein?

Der finanzielle Schaden muss durch die Corona-Pandemie entstanden sein und darf nicht über Drittmittel (z. B. Finanzhilfen vom Bund/vom Land/von Versicherungen) gedeckt sein.

Wie werden die Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds vergeben?

Betroffene schicken LOTTO Sachsen-Anhalt einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt. (per Post oder per E-Mail) Zudem sind ein Gemeinnützigkeitsnachweis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich. Ferner wird eine schriftliche Erklärung benötigt, dass der finanzielle Schaden nicht von Dritten beglichen wird.

Wo bekommen betroffene Vereine/Träger/Verbände/Einrichtungen weitere Informationen?

Auf www.lottosachsenanhalt.de gibt es eine Info-Seite zum Lotto-Hilfsfonds für Betroffene der Corona-Pandemie.

Wer entscheidet über die Vergabe der Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds?

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entscheiden die Lotto-Geschäftsführer zeitnah im Benehmen mit dem Lotto-Aufsichtsrat.

Wo können Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragt werden?

Anträge per E-Mail an: coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de

Anträge per Post an: Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe - LOTTO Sachsen-Anhalt Stresemannstraße 18 39104 Magdeburg

Einzelheiten zur Antragstellung finden sich hier.