Tennis im Freien ab Mai 2020 unter Auflagen möglich

03. Mai 2020 Von: Geschäftsstelle

Tennis im Freien ab Mai 2020 unter Auflagen möglich

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Mit der 5. Corona-Eindämmungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 2.5.2020 wird das Tennis spielen im Freien unter Auflagen bald wieder möglich. Wir bitten aber um Beachtung, dass der Träger der Sportanlage deren Nutzung erst freigeben muss.

Die Rahmenbedingungen für den Trainingsbetrieb finden sich im  § 8 Abs. 1 der o. g. Regelung. Darin heißt es wörtlich: "Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie
Schwimmbädern, wird untersagt. Ausgenommen ist der Sportbetrieb im Freien, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,

2. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,

3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,

4. Wettkampfbetrieb findet nicht statt,

5. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,

6. Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,

7. Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt,
8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlagen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,

9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und

10. Zuschauer sind nicht zugelassen. Die Nutzung von Sportanlagen im Freien gemäß Satz 2 bedarf der Zustimmung des Trägers der Anlage."

Zur Verwendung haben wir ein Merkblatt als Aushang im Verein und auf der Anlage erstellt. Dieses kann verteilt und zu vereinsbasierten Zwecken genutzt werden.

Die Fragen zur Umsetzung und Wiederaufnahme des Sportbetriebs werden derzeit geklärt. Sobald uns weitere Informationen  vorliegen, werden wir entsprechend informieren. Bitte prüfen Sie hierzu auch die E-Mail-Kontakte im Online-Spielsystem und im IVY, da wir diese Verteiler nutzen. Es gibt immer wieder fehlende und fehlerhafte Kontakte.

Alle Infos des Tennisverbandes zum Corona-Sportbetrieb finden sich nun auch unter einer separaten Rubrik auf der Homepage unter Service, direkt erreichar unter dem Button Corona-FAQ.