Hinweise zum Wasserentnahmeverbot in einigen Landkreisen Sachsen-Anhalts

24. Juni 2022 Von: Geschäftsstelle

Hinweise zum Wasserentnahmeverbot in einigen Landkreisen Sachsen-Anhalts

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Mangelnde Niederschläge und die anhaltende Hitze lassen in Sachsen-Anhalt das Wasser knapp werden. Auf Grund des sinkenden Grundwasserspiegels wurde in den vergangenen Tagen in einigen Landkreisen (Altmarkkreis, Anhalt-Bitterfeld, Stendal, Salzlandkreis) die Nutzung des Grundwassers (z.B. über Pumpvorrichtungen)  zur Bewässerung u.a. für Sportanlagen eingeschränkt. Hinsichtlich der Auswirkungen dieser Regelungen für die Betreibung von Tennisanlagen wird der TSA mit den übergeordneten Behörden Kontakt aufnehmen und Ausnahmeregelungen befürworten, um größere Schäden durch die fehlende Bewässerung abzuwenden.

Wir empfehlen den betroffenen Vereine zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes, an die zuständige Behörde einen Antrag auf Ausnahmeregelung zu stellen. Anbei findet sich ein Musteranschreiben sowie eine sportfachliche Stellungnahme des TSA, welche zu diesem Zwecke verwendet werden können.

Der TSA wird auf der sportpolitischen Ebene seine Möglichkeiten ausschöpfen, um auf die Lage der Tennisvereine hinzuweisen. Die konkrete Ausnahmeregelung vor Ort muss jedoch von dem betroffenen Verein beantragt werden.

Wir bitten um möglichst wassersparenden Umgang mit dem kühlen Nass!

Hinsichtlich der angesetzten Punktspiele des TSA empfehlen wir den betreffenden Vereinen folgende Optionen:
a) Vorverlegen eines Spiels zu einem früheren Zeitpunkt
b) Verlegung eines Spiels zu einem anderen Termin
Hinweis: Ligen, die für den Aufstieg in die Ostliga relevant sind müssen bis zum 15.07.2022 abgeschlossen sein. Alle übrigen Staffeln haben die Möglichkeit, die Spiele bis zum 31.08.2022 zu beenden.
c) Tausch des Heimrechts

Die Spielverlegungen sind über TSA-Spielverlegungsmodul über nuLiga zu beantragen. Wir bitten die besondere Situation bei der Entscheidungsfindung unter sportlich fairen Gesichtspunkten zu berücksichtigen.

Sollten Mannschaften unter den genannten Optionen keine einvernehmliche Einigung mit der gegnerischen Mannschaft erzielen, wird der TSA nach §10 Abs. 2 sowie §18 Abs. 4 der TSA-Wettspielordnung in dem oben genannten Zeitraum die Begegnung neu ansetzen. Hierzu muss ein entsprechender formloser Antrag an den TSA gestellt werden.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des TSA zur Verfügung.