Mitgliedschaft

Die Teilnahme am Punktspielbetrieb und an den Verbandsmeisterschaften setzt die Mitgliedschaft im TSA voraus.

Der Tennisverband Sachsen Anhalt e.V. ist ein eigenständiger, unabhängiger Sportverband auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt und hier verantwortlich für die Entwicklung und Förderung des Tennissports. Er steht allen Tennisvereinen und Tennisabteilungen von Vereinen mit Sitz auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt offen.

Der TSA selbst ist Mitglied im Deutschen Tennis Bund e.V. (DTB) und im LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. (LSB)

Die Mitgliedschaft ist bei dem TSA zu beantragen. Der Antrag soll auf beiliegendem, vollständig ausgefülltem Exemplar des Aufnahmeantrags erfolgen. Dem Antrag ist die Kopie der Vereinssatzung, ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister sowie ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit (aktueller Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid) beizufügen. Über den Antrag entscheidet das Präsidium bzw. bei dessen Ablehnung der Landesverbandstag. Weitere Regelungen zur Mitgliedschaft finden Sie in § 3 der Satzung des TSA, veröffentlicht auf dieser Homepage unter der Rubrilk Verband - Satzung/Ordnungen. Die bei der Mitgliedschaft anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der ebenfalls beiliegenden Gebührenübersicht.

Wir würden Sie gerne in der Tennisfamilie des TSA begrüßen und haben für Sie ein interessantes Willkommenspaket geschnürt.

Ansprechpartner

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