Energiehilfen für Sportvereine: Info-Veranstaltung am 21. August

18. August 2023 Von: LSB Sachsen-Anhalt / Geschäftsstelle

Energiehilfen für Sportvereine: Info-Veranstaltung am 21. August

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Lange waren sie angekündigt. Jetzt kommen sie endlich! Die Energiehilfen des Landes für Sportvereine. Sportvereine, deren Energiekosten sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25 % erhöht haben, können Zuschüsse für ihre Mehrausgaben für Strom, Gas und Wärme erhalten.

Aber es gilt schnell zu handeln, denn die Gelder müssen bis zum 31. August beantragt werden. Der LSB Sachsen-Anhalt hat das Antragsverfahren digitalisiert und das auszufüllende Formular so einfach wie möglich gehalten. Am 21. August gibt es zudem eine digitale Infoveranstaltung zur Beantragung der Finanzhilfen.

Der Titel des Erlasses klingt kompliziert: „Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Abmilderung gestiegener Energieausgaben im sportlichen Bereich (Energiehilfen Sport)“. Doch die Beantragung der Energiehilfen ist eigentlich ganz einfach. Ziel der finanziellen Hilfen ist eine anteilige Erstattung der entstandenen Energiemehrausgaben im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2023. Grundvoraussetzung für einen Antrag auf Unterstützung: Die Energiekosten des Vereins müssen sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25% erhöht haben. Die mögliche Billigkeitsleistung wird auf Grundlage des Energieverbrauches aus dem Jahr 2021 berechnet.

Billigkeitsleistung für Strom:

  • Mehrausgaben von 25-49% 5 Cent pro kWh
  • Mehrausgaben von mehr als 49% 10 Cent pro kWh

Billigkeitsleistung für Gas und Wärme:

  • Mehrausgaben von 25-49% 1,3 Cent pro kWh
  • Mehrausgaben von mehr als 49% 2,5 Cent pro kWh

Die entsprechenden Formeln zur Ermittlung der Billigkeitsleistung sind in den Tabellen des digitalen Antragsformulars bereits hinterlegt, so dass die Vereine lediglich ihre Preise in ct/kWh in den entsprechenden Monatsspalten von Juli 2022 bis Juli 2023 eintragen müssen. Anträge der Vereine zur Energiekostenhilfe müssen auf dem digitalen Antragsformular per Mail bis zum 31. August 2023 vorliegen unter: sportinfrastruktur(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Der LSB Sachsen-Anhalt bietet für Vereine eine weitere digitale Infoveranstaltung zur Antragstellung an:

  • Montag, 21. August, 17 Uhr bis 18 Uhr

Eine Anmeldung für die Infoveranstaltungen ist per Mail mit Angabe von Name, Verein und Mailadresse möglich unter: sportinfrastruktur(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Im Anhang befindet sich das Antragsformular.