Nachwuchsleistungskonzept

Seit dem 01. Oktober 2018 setzt der TSA ein neues Nachwuchsleistungskonzept um. Das Konzept verfolgt die Entwicklung von leistungsstarken jugendlichen Tennisspielerinnen und Tennisspielern und somit den Aufbau und Fortführung einer leistungsfähigen Talentstruktur in den Altersklassen U8-U16.

Das Nachwuchsleistungskonzept basiert hierbei auf 3 Säulen.

Nach wie vor wird das Vereinstraining als wichtiger Baustein für die Entwicklung unserer Talente sein. Der TSA unterstützt die Tennisvereine innerhalb des Verbandes mit Traineraus- und weiterbildungen, Trainerworkshops und weiteren Angeboten zur Qualitätssteigerung des Trainingsangebotes in den Vereinen.

Der Tennisverband sorgt mit der Durchführung der Punktspiele, der Landesmeisterschaften und von weiteren Turnieren und Veranstaltungen für ein stetiges Angebot an Wettkampfmöglichkeiten für alle Tennisspielende innerhalb des Tennisverbandes. Zusätzlich stehen wir unseren Vereinen gern mit Rat und Tat bei Euren Veranstaltungen zur Seite.

Als dritte Säule stellt der Tennisverband die Organisation von Nachwuchslehrgängen, Athletiktests und Zusatzveranstaltungen zur Verfügung, um unsere Talente direkt und gezielt zu trainieren und so das Heimtraining zu unterstützen. Gleichzeitig werden die Spielerinnen und Spieler bei der athletischen Diagnostik betreut. Weiterhin sorgt der TSA bei allen wichtigen Veranstaltungen für eine Turnier- und Wettkampfbetreuung und teilweise sogar für gemeinsame Turnierreisen, wodurch nicht nur der Teamgeist unter allen Kaderspielern gestärkt, sondern auch der Schritt in die Turnierszene erleichtert werden soll.

Bei der Kaderstruktur ist zukünftig, auch unter dem Hinblick der Talentförderung zwischen der U16 und der U11 zu unterscheiden.

Das Nachwuchskonzept sieht die Kaderstufen 1, 2 und 3 vor. In der TSA Kader Stufe 1 befinden sich alle Nachwuchsspieler:innen, die in den Jahrgangsranglisten gemäß DTB-Rangliste von der U11 bis U16 in den Top 30 geführt werden. Hier erstatten wir Euch 100 Prozent der ausgelegten Gebühren aller im Maßnahmenkatalog enthaltenen Veranstaltungen. 

Zur Kaderstufe 2 gehören alle Nachwuchsspieler:innen, die in den Jahrgangsranglisten - gemäß DTB-Rangliste - von der U11 bis U16 in den Top 100 geführt werden werden. Hier erstatten wir Euch 50 Prozent der ausgelegten Gebühren aller im Maßnahmenkatalog enthaltenen Veranstaltungen.  

In der TSA-Kaderstufe 3 befinden sich alle Nachwuchsspieler:innen, die in der DTB Jugend Gesamtrangliste geführt werden. Für eine Aufnahme sind aktuell mindestens 10 Einzelsiege innerhalb eines Jahres bei DTB-Ranglistenturnieren oder ranglistenrelevanten Punktspielen notwendig. Seid Ihr innerhalb dieser Kaderstufe, erhaltet Ihr eine Förderung in Höhe von 20 Prozent. Nehmt Ihr an einer Veranstaltung teil, die in unserem Maßnahmenkatalog enthalten ist, erstatten wir Euch somit 20% der Gebühren bzw. Startgelder.

Ihr findet im Downloadbereich auf dieser Seite das Nachwuchsleistungskonzept noch einmal grafisch dargestellt. Hierin enthalten ist auch der Maßnahmenkatalog, an dem sich die entsprechenden Förderungen orientieren. Ihr könnt zudem verfolgen, wer sich in den DTB Jugendranglisten befindet.

Bei unseren U11 Talenten ist keine Ranglistenposition erforderlich. Der TSA nominiert die Top Nachwuchsspieler für die wichtigsten 5 Veranstaltungen und stellt zusätzlich die Betreuung sicher. Für das Jüngstenturnier in Detmold übernimmt der TSA zudem die Startgelder der Teilnehmer.

Wir haben Euch eine Liste der häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Sollten dann noch Fragen offen sein, steht euch die Geschäftsstelle unter 0391/6239-109 oder jugend@tennis-tsa.de gern zur Verfügung.

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