Kooperationsvereinbarung "Schule und Verein"

Kooperationsvereinbarung „Sport in Schule und Verein“ oder: Wie kann man Kinder-und Jugendarbeit effektiver gestalten?

Jeder Tennisverein muss grundsätzlich daran interessiert sein, Kinder und Jugendliche für unseren Sport zu begeistern. Doch schnell stellt sich die Frage: „Wie kann ich die Kinder ansprechen?“ Natürlich geht das mit Veranstaltungen wie „Tage der offenen Tür“ oder Turnierformen, doch oft zeigt das nicht den rechten Erfolg. Dabei gibt es eine fantastische Möglichkeit, die den Vereinsetat auch in finanzieller Hinsicht sogar entlasten kann.

Die neue Förderrichtlinie „“Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen“ vom 1.März 2019 („Sport-Schule-Verein-Richtlinie“ als Download) schafft alle Voraussetzungen eine Kooperation zu planen und durchzuführen. Mehr dazu auch auf den Seiten des Landesschulamtes.

Im Zuge der Einrichtung von Ganztagsschulen ist jede Schule stark an außerunterrichtlichen Angeboten interessiert. Die Schule übernimmt auch die Federführung bei der Einrichtung der beschriebenen Kooperationsvereinbarung. (Download - siehe rechte Seite)

Ein Verein sollte folgende Punkte prüfen und beachten:

1. Der Verein prüft seine Möglichkeiten zur Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft (lizenzierter Übungsleiter/Trainer/Lehrer - Sportlehrer brauchen keine Lizenz - mit gültiger Lizenz; Trainingszeiten auch im Winter in einer Turnhalle für in der Regel eine Zeitstunde oder 90 Minuten)

2. Der Verein sucht z.B. über Mitglieder Kontakt zu einer Schule.

3. Der Verein unterbreitet in einem Gespräch ein Kooperationsangebot zur Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft. („Kooperationsvereinbarung“ als Download)

4. Die Schule beantragt beim Landesschulamt die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft. TERMIN: 30.April des laufenden Jahres für das folgende Schuljahr. (Kooperationsvertrag und Kopien der gültigen Lizenz der Übungsleiter sind unbedingt beizufügen!!)

5. Das Landesschulamt prüft und genehmigt (hoffentlich).

6. Der Schule und dem Leiter der Arbeitsgemeinschaft geht ein Vertrag zu, der unterschrieben zurückzusenden ist.

7. Zu Schuljahresbeginn kann es dann losgehen. Mindestens 25 Stunden im Jahr, bei einer Vergütung von 10€ für die Zeitstunde oder 15€ für die Doppelstunde. Es sollten mindestens 12 Schüler/innen in einer AG sein.

8. Es besteht die Möglichkeit einen Sachkostenzuschuss von 150€ (nur Sportmaterial, keine Kleidung) zu beantragen. (Antrag auf „Sachkostenzuschuss“ als Download)

9. Für die Betreuung bei bis zu zwei Wettkämpfen während der Schulzeit kann eine Aufwandsentschädigung von je 25€ gewährt werden. (Formular „Aufwandsentschädigung“ als Download)

10. Am Ende des Schuljahres wird entsprechend den Vorgaben eine Abrechnung der Übungsstunden über die Schule an das Landesschulamt zurückgeschickt. (Formular „Stundenabrechnung“ als Download)

11. Aus den Arbeitsgemeinschaften heraus kann man am Schulwettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ in der Sportart Tennis teilnehmen, eine tolle Möglichkeit des sportlichen Messens.

Interessierte und begeisterte Kinder sind leicht für ein Vereinstraining zu begeistern, denn in einer Stunde pro Woche kann man nur Grundlagen legen und die Kinder wollen spielen und sich im sportlichen Wettstreit messen. Das ist ein wichtiger Fakt, es muss von Beginn an die Möglichkeit vorhanden sein, die Kinder in vorhandene Trainingsgruppen des Vereins zu integrieren.

Es ist weiterhin kein Geheimnis, dass über Kinder auch viele Eltern mit dem Tennissport in Berührung kommen und über Schnuppertraining etc. ein interessantes Klientel sind.

Alle aktuellen amtlichen Informationen, Formulare usw. finden Sie auf dieser Seite sowie unter beim Landesschulamt.

Für Fragen stehe ich Ihnen als Schultennisreferent unter Tel. 03445/772045 oder per Email steffen.girbig@tennis-tsa.de jederzeit zur Verfügung.