Namentliche Manschaftsmeldung zur Freiluftsaison ab dem 15.02. möglich

22. Februar 2024 Von: Geschäftsstelle

Namentliche Manschaftsmeldung zur Freiluftsaison ab dem 15.02. möglich

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Ab dem 15.02.2024 können die namentlichen Mannschaftsmeldungen im nuLiga System durch die Vereinsadministrator:innen gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess zur Sommersaison 2024 bis zum 15.03.2024 abgeschlossen sein muss.

Wir möchten auf folgende Informationen hinweisen:

Maximale Anzahl an Vereins-Administratoren erhöht:
Mit Beginn des Jahres hat der TSA die Anzahl der Vereins-Administratoren erhöht. Jeder Verein hat nun die Möglichkeit zwei Vereins-Administratoren zu benennen. Die Einstellung kann jeder Verein selbst im nuLiga-System vornehmen.

Digitale Beantragung des Doppelspielrecht:
•    Spieler:innen der Damen/Herren und Damen/Herren ab 30 können über eine Doppelspielberechtigung in einer weiteren (jüngeren) Altersklasse gemeldet werden
•    Der Prozess der Beantragung eines Doppelspielrechts ist seit der Freiluftsaison 2021 digitalisiert. Stellen Sie als Zweitverein einen Freigabeantrag für die/den gewünschte/n Spieler:in beim Hauptverein (Verein, der die Lizenz des Spielers oder der Spielerin besitzt). Eine Anleitung befindet sich dazu im Anhang.
•    Beginnen Sie frühzeitig mit der Bearbeitung der nMM aller Altersklassen, um die Freigabeanfragen rechtzeitig zu erhalten
•    Denken Sie an die Möglichkeit, Jugendspieler:innen auch auf den namentlichen Listen der Aktiven zu erfassen. Jugendspieler:innen ab dem 13. Lebensjahr (Jahrgang 2010 und älter) dürfen auch im Erwachsenenbereich spielen.
•    Junior:innen, außer U12 und jünger, dürfen sowohl in zwei Jugendmannschaften sowie einer Erwachsenenmannschaft und in höchstens zwei unterschiedlichen Vereinen gemeldet werden. Sie müssen gemäß ihrer Spielstärke in der Mannschaftsmeldung der Erwachsenen aufgeführt sein.

Auswirkungen der Generali-LK auf die namentliche Mannschaftsmeldung
•    Spieler:innen werden nach Spielstärke gemeldet. Maßgeblich für die Spielstärke sind die veröffentlichte Rangliste des DTB zum 31.12. eines Jahres und die Leistungsklasse mit einer Nachkommastelle zum Stichtag des ersten Mittwoch (07.02.2024) im Februar eines Jahres.
•    Die LK, die eine Person an diesem Tag besitzt, ist für die Reihenfolge in der nMM und somit für die gesamte Sommersaison 2024 ausschlaggebend.
•    Auch wenn sich die LK einer Person nach dem 07.02.2024 noch ändern sollte, erfolgt dadurch keine veränderte Reihenfolge in der nMM. Sie bleibt für die gesamte Freiluftsaison unverändert.
•    Für die LK-Berechnung eines Spielers oder einer Spielerin am jeweiligen Punktspieltag zählt immer die tatsächliche LK, die ein/e Spieler:in aktuell am Spieltag besitzt.
•    Beispiel:

✓    Bsp. Max Mustermann mit LK 14,4 muss vor Dieter Müller mit LK 14,5 stehen
✓    Spieler:innen, die eine gleiche Leistungsklasse mit Nachkommastelle aufweisen, dürfen getauscht werden.

Generali-LK: Ersteinstufung u. Umstufung
Für Spieler:innen, die noch nicht im Besitz einer Generali-Leistungsklasse sind und erstmalig am Wettspielbetrieb teilnehmen oder deren LK durch Inaktivität gelöscht wurde, erhalten über einen Ersteinstufungsantrag eine LK.

Den LK-Ersteinstufungsantrag finden Vereinsadministrator:innen für den jeweils betreffenden Spielenden über den Menüpunkt „Mitglieder“, der über die Vereinsverwaltung auf nuLiga erreichbar ist. Mit Klick auf die betreffende Person erscheint oberhalb der Stammdaten der Link: LK-Ersteinstufungsantrag ausfüllen.

Neueinstufungen erfolgen ohne Vergleichswerte automatisch in LK 24,0. Sollte der Spielende besser als LK 24,0 eingestuft bzw. umgestuft werden, begründen Sie den Antrag entsprechend mit Angabe von mind. zwei Referenzspieler:innen, die die betreffende Person in jüngster Vergangenheit bezwungen hat.  

Der TSA entscheidet innerhalb der Gremien über die Genehmigung des vorliegenden Antrags.

2. Lizenzierungsphase:
Bei Wechselanträgen, die im Zeitraum vom 01.02. bis 15.03. eines Jahres gestellt werden, ist ein Spiellizenzwechsel nur möglich, wenn die Freigabe durch den abgebenden Verein erfolgt. Diese Freigabe wird durch den abgebenden Verein über den internen Vereinsbereich in nuLiga bis zum 15.03. eines Jahres erteilt. Wird ein:e Spieler:in vom abgebenden Verein nicht freigegeben, bleibt die Spielberechtigung beim abgebenden Verein bestehen.

Hinweis: Neuanträge für Spiellizenzen sind ebenfalls bis zum 15.03.2024 möglich.

Korrekturfrist nach Ablauf der Meldefrist:
Bis zum 31.03.2024 besteht die Möglichkeit, Korrekturanträge zu den namentlichen Mannschaftsmeldungen gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € an die Geschäftsstelle des TSA einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter Spielbetrieb. Im Anhang befinden sich die Anleitung zur Spiellizenzverwaltung, Hinweise zur Spiellizenz sowie zur digitalen Beantragung eines Doppelspielrechts.

Außerdem möchten wir nochmal auf die Änderungen der Wettspielordnung ab der Freiluftsaison 2024 hinweisen.