Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens im Rahmen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Kontakteinschränkungen hat das Präsidium des Tennisverbandes Sachsen-Anhalt auf Empfehlung der Sportkommission eine weitere Entscheidung zum Sommerspielbetrieb 2021 getroffen. Das Präsidium hat sich einstimmig auf nachfolgenden Beschluss geeinigt:
Bei 7-Tage-Inzidenzen von über 100 gilt die Regelung der sog. „Bundesnotbremse“ (Infektionsschutzgesetz). Hiernach ist kein Wettkampf bzw. nur im Einzel erlaubt.
Im Rahmen der Geltung der 12. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100) ist aktuell bis einschließlich 24.05.2021 kein Wettkampf erlaubt. Die Entscheidung über die Durchführung des Punktspielbetriebs wird von den Vorgaben dieser Regelungen abhängig gemacht. Der TSA wird die Gespräche mit dem Landessportbund Sachsen-Anhalt und dem Innenministerium Sachsen-Anhalt weiter intensivieren, um die Durchführung der Punktspiele unter Berücksichtigung der pandemischen Lage zu gewährleisten. Das Präsidium hat sich mit der Sport- und Jugendkommission auf eine weitere gemeinsame digitale Sitzung am 26.05.2021 verständigt, um die weiteren Planungen für den Wettspielbetrieb zu diskutieren und bewerten. Der TSA hofft, einen regulären Spielbetrieb mit Einzel und Doppel durchführen zu können. Maßgeblich für die Entscheidung wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens sein.
Der TSA wird im Nachgang der digitalen Sitzung am 26.05.2021 über seine Kanäle (Homepage, Social-Media) sowie per E-Mail über die weiteren Entscheidungen informieren.