Während die letzten Spiele der Sommerrunde 2026 noch gespielt werden müssen, laufen aktuell die Vorbereitungen auf die kommende Winterrunde 2026/2027.
Ab dem 11.07.2026 können alle Personen mit der Zugangsberechtigung „Vereinsadministrator“ die Mannschaften für den Winter über die Vereinsverwaltung auf nuLiga melden.
Bitte beachten Sie folgende Meldefristen:
Mannschaftsmeldung: 11.07. - 01.09.2026
Namentliche Mannschaftsmeldung: 01.10. - 19.10.2026
Nachmeldungen von Spielern: 20.10. - 24.10.2026 (gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro)
Hinweise zur Mannschaftsmeldung:
- Bestehende Mannschaften, die auch im kommenden Winter wieder am Spielbetrieb teilnehmen sollen, müssen auf den Status "gemeldet" gesetzt werden.
- Mannschaften, die im kommenden Winter nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen sollen, müssen auf den Status "abgemeldet" gesetzt werden.
- Die Mannschaftsmeldung für die Winterhallenrunde 2026/2027 basiert grundsätzlich auf dem Stand der Wintersaison 2025/2026.
Gespielt wird in den Altersklassen:
U15 Mixed: ab Jahrgang 2016 bis Jahrgang 2012
U18 Mixed: ab Jahrgang 2016 bis Jahrgang 2009
Damen, Herren, Mixed und Mixed LK18,0-25,0 ab Jahrgang 2014 und älter
Damen, Herren und Mixed 40: ab Jahrgang 1987 und älter
Herren 30: ab Jahrgang 1997 und älter
Herren 50: ab Jahrgang 1977 und älter
Herren 60: ab Jahrgang 1967 und älter
Herren 65: ab Jahrgang 1962 und älter
Herren 70: ab Jahrgang 1957 und älter
Hinweise zur namentlichen Mannschaftsmeldung zu beachten:
- Es wird die Stichtags-LK von September 2026 (LK-Stand vom 30.09.2026) berücksichtigt.
- Die Nachkommastelle der LK wird berücksichtigt, d.h. ein/e Spieler:in (LK 22,2 steht vor LK 22,3).
- Doppelspielrechte können im Rahmen der namentlichen Mannschaftsmeldung digital beantragt werden.
Die Sport- und Jugendkommission des TSA hat die Rückmeldungen aus den Vereinen aufgegriffen und für die kommende Winterrunde folgende Anpassungen vorgenommen:
Spielbeginn ist frühestens ab dem 24.10.2026. Weitere Informationen sind der Übersicht Termine/Fristen und den Durchführungsbestimmungen zu entnehmen.