Ab dem 02. Dezember 2024 ist das Modul für die Mannschaftsmeldung in der Freiluftsaison 2025 geöffnet. Vereinsfunktionär:innen mit der Zugangsberechtigung: „Vereinsadministrator“ können über die Vereinsverwaltung auf nuLiga bis zum 31.01.2025 ihre Mannschaften melden.
Hinweise zur Mannschaftsmeldung
- Mannschaftsmeldungen für die Ost- und Regionalliga müssen bis zum 10.12.2024 vorgenommen werden.
- Bestehende Mannschaften, die auch im kommenden Sommer wieder am Spielbetrieb teilnehmen, müssen auf den Status "gemeldet" gesetzt werden.
- Mannschaften, die im kommenden Sommer nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen, müssen auf mit dem Status "abgemeldet" gesetzt werden.
- Die Mannschaftsmeldung für die Freiluftsaison 2025 basiert grundsätzlich auf dem Stand der Abschlusstabellen aus der Sommersaison 2024.
- Anträge zur Einstufung von Mannschaften in höhere/tiefere Spielklassen sind bis zum 31.01.2025 möglich. Ein Antrag auf Einstufung einer Mannschaft in eine höhere Liga ohne Nachweis einer sportlichen Qualifikation hat grundsätzlich keine Chancen auf Erfolg.
- Altersklassenwechsel sowie die Übertragung des Staffelplatzes einer spielberechtigten Mannschaft an einen anderen Verein, sind auf Antrag unter Einhaltung der Bestimmungen in der TSA-Wettspielordnung, bis zum 31.01.2025 möglich.
Verzicht auf einen Aufstieg
Hat eine Mannschaft im Sommer 2024 eine Berechtigung zum Aufstieg erspielt, möchte diese aber nicht wahrnehmen, ist bei der Mannschaftsmeldung der Hinweis auf den Aufstiegsverzicht ins Bemerkungsfeld einzutragen. Die betreffende Mannschaft muss auf „gemeldet“ gesetzt werden.
Spiellizenz-Pflicht in der Freiluftsaison
An den Mannschaftswettbewerben des TSA dürfen in der Freiluftsaison nur Spieler*innen teilnehmen, die eine gültige Spiellizenz für ihren Verein besitzen (gilt nicht für die Winterrunde und den Vereinspokal).
1. Lizenzierungsphase: Bei Wechselanträgen, welche im Zeitraum vom 01.10 eines Jahres bis zum 31.01. des Folgejahres gestellt werden, ist ein Verein in jedem Fall verpflichtet, eine/n Spieler:in nach Ablauf der Sommerrunde für einen anderen Verein freizugeben. Es sei denn, der Spieler bzw. die Spielerin hat zuvor auf die Freigabe für das nachfolgende Spieljahr verzichtet
(Freigabeverzichtserklärung). Ein derartiger Verzicht ist schriftlich auf dem offiziellen Formular über den Vereinsbereich in nuLiga zu erklären und der TSA-Geschäftsstelle einzureichen.
2. Lizenzierungsphase: Bei Wechselanträgen, die im Zeitraum vom 01.02. bis 15.03. eines Jahres gestellt werden, ist ein Spiellizenzwechsel nur möglich, wenn die Freigabe durch den abgebenden Verein erfolgt. Diese Freigabe wird durch den abgebenden Verein über den internen Vereinsbereich in nuLiga bis zum 15.03. eines Jahres erteilt. Wird ein*e Spieler*in vom abgebenden Verein nicht freigegeben, bleibt die Spielberechtigung beim abgebenden Verein bestehen.
Digitale Beantragung des Doppelspielrechts
Der Prozess zur Beantragung eines Doppelspielrechts wird beginnend der namentlichen Mannschaftsmeldung (nMM) zur Sommersaison 2021 vollumfänglich auf einen digitalen Prozess innerhalb des Bearbeitungszeitraumes der nMM vom 15.02. bis 15.03. verlagert. Dieser Prozess steht zukünftig nur Personen im Verein zur Verfügung, die eine Zugangsberechtigung „Vereinsadministration“ besitzen. Der Prozess wurde aus der jeweiligen Bearbeitung der nMM herausgenommen und findet nun sowohl in Form der Stellung einer Freigabeanfrage als auch in der Bearbeitung von eingehenden Freigabeanfragen anderer Vereine ausschließlich auf der Übersichtseite der namentlichen Mannschaftsmeldung statt.
Im Anhang sind weitere Informationen – Hinweise - zur Organisation des Spielbetriebs, sowie der Rahemnspielplan in der Freiluftsaison 2025 zu finden.