Hiermit möchten wir Sie über die Möglichkeit der Sportstättenbauförderung für das Jahr 2015 informieren. Das Land fördert mittels der Bewilligungsbehörde Landesverwaltungsamt den kommunalen und den Vereinssportstättenbau.
Hier wesentliche Eckdaten:
Ab dem Jahr 2015 werden auch Gelder aus dem EU-Topf zur Verfügung gestellt. Der LSB steht dazu in engem Kontakt mit dem Land, so dass er ein Mitspracherecht bei den Anträgen hat.
Aufgrund von Formalitäten wird es aber dazu erst eine konkrete Information im Frühjahr 2015 geben. Geplant ist es mittels ELER (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums)
für das Jahr 2015 Maßnahmen zu bedienen, die bei der Landesbeantragung aufgrund knapper Mittel keine Förderung erhalten können. Alles weitere und konkrete dazu dann aber im Frühjahr 2015.
Im Anhang finden Sie neben der bekannten Richtlinie auch die neuen Antragsformulare mit Anlagen.