Informationen zur Sportstättenbauförderung 2015

15. Mai 2014 Von: Geschäftsstelle

Informationen zur Sportstättenbauförderung 2015

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Hiermit möchten wir Sie über die Möglichkeit der Sportstättenbauförderung für das Jahr 2015 informieren. Das Land fördert mittels der Bewilligungsbehörde Landesverwaltungsamt den kommunalen und den Vereinssportstättenbau.

Hier wesentliche Eckdaten:

  • Maximale Förderung 50 %; Eigenanteil 10 %
  • Anträge von Vereinen bis maximal 50.000,00 € Landeszuwendung sind, wie bisher, auch über die Kreis-/Stadtsportbünde einzureichen. Hier ist der Abgabetermin der KSB/SSB an den LSB der 01.09.2014.
  • Anträge von Vereinen mit einem beantragten Zuschuss von mehr als 50.000,00 € müssen direkt an das Landesverwaltungsamt bis zum 30.06.2014 gestellt werden. Diese müssen vorher beim TSA e.V. eingereicht werden.

Ab dem Jahr 2015 werden auch Gelder aus dem EU-Topf zur Verfügung gestellt. Der LSB steht dazu in engem Kontakt mit dem Land, so dass er ein Mitspracherecht bei den Anträgen hat.

Aufgrund von Formalitäten wird es aber dazu erst eine konkrete Information im Frühjahr 2015 geben. Geplant ist es mittels ELER (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums)

für das Jahr 2015 Maßnahmen zu bedienen, die bei der Landesbeantragung aufgrund knapper Mittel keine Förderung erhalten können. Alles weitere und konkrete dazu dann aber im Frühjahr 2015.

Im Anhang finden Sie neben der bekannten Richtlinie auch die neuen Antragsformulare mit Anlagen.