Beantragung der Pauschalförderung 2014 seit Oktober 2013 möglich

21. November 2013 Von: Bettina Krause

Beantragung der Pauschalförderung 2014 seit Oktober 2013 möglich

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Für die Beantragung der Pauschalförderung muss wie im vergangenen Jahr mit Hilfe der Vereinsverwaltungsdatenbank IVY zunächst die Online-Bestandserhebung durchgeführt werden, um im Anschluss die Pauschalförderung 2014 beantragen zu können. Laut Sportfördergesetz ist ausschließlich die Form der ONLINE-Beantragung mit einer Ausschlussfrist zum 31.12.2013 vorgegeben. Die Vereinsverwaltungsdatenbank IVY finden Sie unter folgendem Link.

Dort findet sich auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung des Programms. Die Anzahl der in den Mitgliedsvereinen tätigen und gültig lizenzierten Trainer mit Fachlizenzen ist ein maßgebliches Kriterium für die Bemessung der öffentlichen Förderung des TSA und seiner Mitgliedsvereine und somit von erheblicher Bedeutung für die Verbandssportarbeit im Land. Die der Förderung zugrunde gelegte Zahl der Trainer ergibt sich aus der von den Vereinen im Rahmen der jährlichen Bestandserhebung des SSB/KSB gemeldeten Trainer und Übungsleiter. Hier sind nicht nur die Daten anzugeben, sondern auch die gültigen Lizenzen und Trainervereinbarungen sowie gegebenenfalls der  Ehrenkodex bis zum 31.12.2013 dort einzureichen. Wir raten daher, entsprechende schriftliche Vereinbarungen über die Ableistung von Übungsstunden mit dem Trainer zu schließen und gemeinsam mit der Lizenz und dem Ehrenkodex des jeweiligen Trainers beim SSB/KSB fristgemäß einzureichen. Der Verein selbst erhält hierfür ebenfalls eine separate Pauschalförderung in Höhe von 100,00 € je gültig lizenzierten und tätigen Trainer.  

Der TSA hat im Jahre 2013 11 Trainer neu ausgebildet und 28 C-Trainer fortgebildet und deren Lizenzen verlängert. Wir hoffen, dass diesen Trainer in unseren Mitgliedsvereinen die Möglichkeit gegben wird, ihre neu erworbenen oder vertieften Kenntnisse anwenden können.
 
In diesem Zusammenhang wird auf die am 04.01.2013 beginnende neue Trainerausbildung und die Anmeldemöglichkeit bis 18.12.2013 hingewiesen. Hier besteht die einmalige Möglichkeit, die Ausbildung im TSA in 4 Monaten abzuschließen. Darüber hinaus können vom TSA ausgebildete Fachübungsleiter zum C-Trainer weitergebildet werden und C-Trainer Breitensport einen Überführungslehrgang zum C-Trainer Leistungssport absolvieren. Weitere Informationen und die Anmeldeformulare finden Sie hier.