Neue Informationen zur Beseitigung der Hochwasserschäden

27. August 2013 Von: Geschäftsstelle

Neue Informationen zur Beseitigung der Hochwasserschäden

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Das Land Sachsen-Anhalt hat kürzlich neue Informationen zur Beseitigung der Hochwasserschäden veröffentlicht.

In der Anlage finden Sie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 vom 02.08.2013. Hieraus ergeben sich Art, Umfang und Voraussetzungen der Zuwendungen. Die Anmeldung der Einzelmaßnahmen muss mit beigefügtem Anmeldeformular bis zum 15.09.2013 an die Investitionsbank, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, erfolgen (nicht wie auf dem Formular angegeben an das LVerwA S-A). Eine Kopie der Anmeldung muss parallel an den jeweiligen Landkreis gesendet werden. Bis zum 30.06.2014 muss dann die eigentliche Antragstellung bei der Investitionsbank mit dem beiliegenden Antragsformular erfolgen.

Am Dienstag, 27.08.2013, 16.00 - 18.00 Uhr in Halle/S. und am Mittwoch, 28.08.2013, 17.00 - 19.00 Uhr in Magdeburg finden gemeinsame Gespräche mit der Investitionsbank und dem LSB statt. Hierzu sind alle betroffenen Vereine eingeladen, um Fragen und Probleme bei der Antragstellung zu klären. Anbei finden Sie die Einladung des LSB.

Mit außerdem beiliegendem Schreiben der Staatskanzlei wurde bestätigt, dass mit Aufbaumaßnahmen vor der Bewilligung der Mittel begonnen werden kann. Das ist auch in der Richtlinie verankert.

Weitere Informationen zur Förderung über das Land Sachsen-Anhalt erhalten Sie von Anne Roeloffs, LSB Sachsen-Anhalt, Tel: 0345/ 52 79 155, roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de oder in der Geschäftsstelle des TSA, Tel: 0391/ 62 39 109, bettina.krause@tennis-tsa.de.