Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der DBJR wollen Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendinitiativen unterstützen. Und zwar dann, wenn sie ehrenamtlich helfen, Einrichtungen zu reparieren, zu renovieren oder wieder aufzubauen, die vom Hochwasser beschädigt oder zerstört wurden.
Informationen zum Förderverfahren
Mit der Förderung wird das ehrenamtliche Engagement der Initiativen, Gruppen, Vereine, Verbände etc. junger Menschen bei Sofortmaßnahmen und beim Wiederaufbau von der Flut geschädigter Einrichtungen und Objekte der Jugendhilfe und -arbeit unterstützt. Das sind zum Beispiel Jugendzentren, Jugendclubs, Kindergärten, Sporteinrichtungen, Gemeindezentren, offene Treffs, etc. sowie andere sozialer Einrichtungen.
Es kann von Aufräum- und Reinigungsarbeiten über die Reparatur oder Neubau des Inventars, Wiederherstellung oder Neubau von Außenanlagen (z. B. Spiel- und Boltzplätze, Grünanlagen, Sitzgelegenheiten), Materialtransport, Malerarbeiten bis hin zu Maurerarbeiten gehen.
Im gleichen Maße kann ehrenamtliches Engagement im Rahmen von Solidaritätsaktionen (z. B. Benefizkonzerten) unterstützt werden, die das Ziel haben, Spenden und andere Unterstützung für eine konkrete Einrichtung zu gewinnen.
Es können alle Maßnahmen ab dem 14. Juni 2013 gefördert werden, wenn die die notwendigen Unterlagen erbracht werden können (Förderverfahren).
Gefördert werden Maßnahmen bis zu insgesamt 14 Tagen; sie können in mehrer Zeitblöcke unterteilt werden. Maximal werden 25 Teilnehmende plus fünf Betreuungspersonen (insgesamt 30 Teilnehmende) gefördert.
Das Engagement kann in allen Gebieten sein, in denen das Hochwasser im Mai und Juni 2013 Schäden angerichtet hat, also vor allem in Teilen von Bayern, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen.
Es wird das Engagement von Gruppen junger Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahre gefördert. Pro fünf jungen Menschen kann zusätzlich ein_e ehrenamtliche_r Betreuer_in über 27 Jahr gefördert werden. Die engaggierten Gruppen können aus dem gesamten Bundesgebiet kommen.
Die Antragstellung muss durch eine juristische Person erfolgen (z. B. ein eingetragener Verein) erfolgen, die gemeinnützige Ziele verfolgt. Wenn die Gruppe oder Initiative zu keinem Verein oder Verband gehört, der diese Voraussetzung hat, können Antragstellung und Abwicklung auch über einen Landes- oder Bundesverband, einen Dachverband, einen Jugendring oder auch über den Träger der Einrichtung erfolgen, der geholfen werden soll.
Für alle Teilnehmenden (siehe oben) werden Pauschalen ausbezahlt. Die Höhe der Pauschale ist davon abhängig, ob die Ehrenamtlichen verpflegt wurde, übernachtet haben oder Fahrtkosten zum Einsatzort hatten. Sie kann sich aus folgenden Elementen zusammensetzen:
Alle Pauschalen sind Festbeträge. Es können jeweils auch nur einzelne Pauschalen beantragt werden, also zum Beispiel nur Verpflegungspauschalen und Materialkosten oder – wenn kein Material benötigt wird - nur Verpflegung, Fahrtkosten und Übernachtung; in diesem Fall sind keine Belege notwendig.
Wenn es darum geht, Orte für einen Einsatz zu finden, wissen die Landesjugendringe der betroffenen Länder, wo hilfe sinnvoll ist. Sie kennen eventuell auch einzelne Einrichtungen, die besonders Hilfe brauchen. Auch die Stadt- und Kreisjugendringe in den Hochwassergebieten sind ideale Ansprechpartner_innen, die Hilfe koordinieren können. Gerne hilft bei allen Fragen auch der DBJR weiter, dazu bitte eine E-Mail senden.
Quelle: Deutscher Bundesjugendring Mühlendamm 3 10178 Berlin