Hochwasser 2013 - Jugend packt an

26. Juni 2013

Hochwasser 2013 - Jugend packt an

Projekt des Deutschen Bundesjugendrings

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der DBJR wollen Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendinitiativen unterstützen. Und zwar dann, wenn sie ehrenamtlich helfen, Einrichtungen zu reparieren, zu renovieren oder wieder aufzubauen, die vom Hochwasser beschädigt oder zerstört wurden.

Informationen zum Förderverfahren

 

Die wichtigsten Infos: Was wird gefördert?

Mit der Förderung wird das ehrenamtliche Engagement der Initiativen, Gruppen, Vereine, Verbände etc. junger Menschen bei Sofortmaßnahmen und beim Wiederaufbau von der Flut geschädigter Einrichtungen und Objekte der Jugendhilfe und -arbeit unterstützt. Das sind zum Beispiel Jugendzentren, Jugendclubs, Kindergärten, Sporteinrichtungen, Gemeindezentren, offene Treffs, etc. sowie andere sozialer Einrichtungen.

Es kann von Aufräum- und Reinigungsarbeiten über die Reparatur oder Neubau des Inventars, Wiederherstellung oder Neubau von Außenanlagen (z. B. Spiel- und Boltzplätze, Grünanlagen, Sitzgelegenheiten), Materialtransport, Malerarbeiten bis hin zu Maurerarbeiten gehen.

Im gleichen Maße kann ehrenamtliches Engagement im Rahmen von Solidaritätsaktionen (z. B. Benefizkonzerten) unterstützt werden, die das Ziel haben, Spenden und andere Unterstützung für eine konkrete Einrichtung zu gewinnen.

Es können alle Maßnahmen ab dem 14. Juni 2013 gefördert werden, wenn die die notwendigen Unterlagen erbracht werden können (Förderverfahren).

Gefördert werden Maßnahmen bis zu insgesamt 14 Tagen; sie können in mehrer Zeitblöcke unterteilt werden. Maximal werden 25 Teilnehmende plus fünf Betreuungspersonen (insgesamt 30 Teilnehmende) gefördert. 

Wo wird Engagement unterstützt?

Das Engagement kann in allen Gebieten sein, in denen das Hochwasser im Mai und Juni 2013 Schäden angerichtet hat, also vor allem in Teilen von Bayern, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen.

Wessen Engagement wird unterstützt?

Es wird das Engagement von Gruppen junger Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahre gefördert. Pro fünf jungen Menschen kann zusätzlich ein_e ehrenamtliche_r Betreuer_in über 27 Jahr gefördert werden. Die engaggierten Gruppen können aus dem gesamten Bundesgebiet kommen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Antragstellung muss durch eine juristische Person erfolgen (z. B. ein eingetragener Verein) erfolgen, die gemeinnützige Ziele verfolgt. Wenn die Gruppe oder Initiative zu keinem Verein oder Verband gehört, der diese Voraussetzung hat, können Antragstellung und Abwicklung auch über einen Landes- oder Bundesverband, einen Dachverband, einen Jugendring oder auch über den Träger der Einrichtung erfolgen, der geholfen werden soll. 

Was wird bezahlt?

Für alle Teilnehmenden (siehe oben) werden Pauschalen ausbezahlt. Die Höhe der Pauschale ist davon abhängig, ob die Ehrenamtlichen verpflegt wurde, übernachtet haben oder Fahrtkosten zum Einsatzort hatten. Sie kann sich aus folgenden Elementen zusammensetzen:

  • Verpflegungspauschale: Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Maßnahme (Beträge siehe Antrag), der Nachweis und die Abrechnung erfolgt durch Bestätigung der Teilnehmenden, dass sie verpflegt wurden (Unterschrift in der Teilnehmenden-Liste). Die tatsächlichen Kosten für die Verpflegung sind dabei nicht erheblich.
  • Übernachtungsgeld: Für jede Übernachtung werden pro Teilnehmer_in (siehe oben) pauschal 20 Euro gezahlt. Der Nachweis und die Abrechnung erfolgt durch Bestätigung der Teilnehmenden, dass sie eine Übernachtung gestellt bekommen haben. (Unterschrift in der Teilnehmenden-Liste). Die tatsächlichen Kosten für die Übernachtung sind dabei nicht erheblich.
  • Fahrkosten werden pro Teilnehmenden (siehe oben) pauschal mit 0,20 Euro je km (max. 130 Euro) für je eine Hin- und eine Rückfahrt pro Maßnahme erstattet. Der Nachweis und die Abrechnung erfolgt durch die entsprechende Bestätigung der Teilnehmenden (Unterschrift in der Teilnehmenden-Liste) auf Basis der kürzesten Strecke zwischen Wohn- und Einsatzort. Die tatsächlichen Kosten und das Transportmittel sind dabei nicht erheblich. Für Fahrgemeinschaften (z. B. wenn gemeinsam mit einem Kleinbus gefahren wird) können je Fahrgemeinschaft 0,30 Euro je km für je eine Hin- und eine Rückfahrt pro Maßnahme erstattet. In diesem Fall gibt es keinen Höchstbetrag.
  • Material, Sach- und sonstige Kosten werden pauschal mit 10 Euro pro Teilnehmer_in und Tag erstattet. Der Nachweis und die Abrechnung erfolgt über eine Belegliste.

Alle Pauschalen sind Festbeträge. Es können jeweils auch nur einzelne Pauschalen beantragt werden, also zum Beispiel nur Verpflegungspauschalen und Materialkosten oder – wenn kein Material benötigt wird - nur Verpflegung, Fahrtkosten und Übernachtung; in diesem Fall sind keine Belege notwendig.

Wo kann geholfen werden?

Wenn es darum geht, Orte für einen Einsatz zu finden, wissen die Landesjugendringe der betroffenen Länder, wo hilfe sinnvoll ist. Sie kennen eventuell auch einzelne Einrichtungen, die besonders Hilfe brauchen. Auch die Stadt- und Kreisjugendringe in den Hochwassergebieten sind ideale Ansprechpartner_innen, die Hilfe koordinieren können. Gerne hilft bei allen Fragen auch der DBJR weiter, dazu bitte eine E-Mail senden.

Quelle: Deutscher Bundesjugendring Mühlendamm 3 10178 Berlin