Doppelte Meldungen auf den namentlichen Mannschaftslisten

01. April 2013 Von: Oliver Brandt

Doppelte Meldungen auf den namentlichen Mannschaftslisten

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Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

bei der Durchsicht der namentlichen Mannschaftslisten wurde festgestellt, dass einige Spieler(innen) auf den Listen mehrerer Vereine innerhalb einer Altersklasse aufgeführt sind. Wir weisen darauf hin, dass diese Spieler(innen) NICHT spielberechtigt sind, solange sie keine schriftliche Erklärung abgegeben haben, für welchen Verein sie starten wollen. Erfolgt diese Erklärung nicht bis zum 20.04.2013, werden diese Spieler(innen) von den namentlichen Mannschaftslisten des TSA gestrichen. Wir bitten daher um dringende Beachtung des Paragraphen §8, Abs. 1 der Wettspielordnung!

Die Erklärung ist per Email, Brief oder Fax an die Geschäftsstelle des TSA zu senden. Die Liste der Spieler(innen), von denen noch keine schriftliche Erklärung vorliegt, ist als pdf-Dokument beiliegend.

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Paragraph 8 - Teilnahmerecht von Spielern

1. Teilnahmeberechtigt an den Mannschaftswettbewerben sind alle Spieler, die Mitglied eines dem TSA angeschlossenen Vereins sind und dieses bei Bedarf nachweisen können. Spieler, die auf mehreren Meldeformularen aufgeführt sind, müssen eine schriftliche Erklärung abgeben, für welchen Verein sie starten wollen. Bis zur Abgabe dieser Erklärung werden diese Spieler als nicht spielberechtigt gewertet.

Paragraph 9 - Namentliche Mannschaftsmeldung

4.a. Der Vizepräsident Sport/Jugendsport kontrolliert und genehmigt die Mannschaftsmeldung und nimmt, soweit erforderlich, Änderungen vor. Bei evtl. Einsprüchen vor dem ersten Spieltag ist nach Überprüfung die Entscheidung des Vizepräsidenten Sport/Jugendsport endgültig. Die genehmigte Mannschaftsmeldung ist verbindlich.

4.b. Für einen Verein nicht spielberechtigte Spieler sind in der namentlichen Mannschaftsmeldung zu streichen. Die Meldung muss neu durchnummeriert werden.

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Mit sportlichen Grüßen,
Oliver Brandt
- Vizepräsident Sport im TSA -

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