Vorläufige namentliche Mannschaftsmeldungen des Punktspielbetriebs 2013 zur Einsicht

20. März 2013 Von: Oliver Brandt

Vorläufige namentliche Mannschaftsmeldungen des Punktspielbetriebs 2013 zur Einsicht

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Der TSA veröffentlicht vorübergehend bis zum 24.03.2013 die vorläufigen namentlichen Mannschaftsmeldungen des Punktspielbetriebs 2013. Dadurch möchten wir den Vereinen ermöglichen, eventuell vergessene Spielerinnen oder Spieler gegen eine Verwaltungsgebühr von 50 € nachzumelden. Folgendes ist bei einer Nachmeldung dringend zu beachten:

  • Für eine Nachmeldung ist ein Antrag in Textform (Email, Fax oder Brief) an die Geschäftsstelle des TSA zu stellen.
  • Ein Antrag kann nur bis zum 30.03.2013 (Posteingang) gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet.
  • Bei einer Nachmeldung wird gemäß § 9 Abs. 2 WSpO eine Verwaltungsgebühr von 50 € fällig. Diese ist bis zum 30.03.2013 (Zahlungseingang) zu entrichten. Wird die Verwaltungsgebühr nicht fristgerecht entrichtet, ist der nachgemeldete Spieler nicht spielberechtigt. Nachgemeldete Spieler werden erst nach Zahlungseingang eingefügt.
  • Es können nur Spieler(innen) nachgemeldet werden, die Mitglied des nachmeldenden Vereins sind.
  • Andere Änderungen an den namentlichen Mannschaftslisten (z.B. Tausch der Positionen von Spielern) sind nicht möglich.
  • Der TSA behält sich vor, Anträge abzulehnen.
  • Am 01.04.2013 sind alle namentlichen Mannschaftslisten endgültig und unter keinen Umständen mehr änderbar.

Oliver Brandt
- Vizepräsident Sport im TSA -