Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts

21. Februar 2013

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts

Der Bundestag hat am Freitag, 1. Februar 2013, die Stärkung des Ehrenamtes beschlossen. Das Gesetz hebt die sogenannte Übungsleiterpauschale im Einkommensteuerrecht von 2.100 € auf 2.400 € jährlich an und baut bürokratische Hemmnisse ab. Auch die Ehrenamts-pauschale erhöht sich von 500 € auf 720 Euro. In beiden Fällen unterliegen die Einnahmen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz, das als weiteren we-sentlichen Punkt Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche enthält, tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.