Der Bundestag hat am Freitag, 1. Februar 2013, die Stärkung des Ehrenamtes beschlossen. Das Gesetz hebt die sogenannte Übungsleiterpauschale im Einkommensteuerrecht von 2.100 € auf 2.400 € jährlich an und baut bürokratische Hemmnisse ab. Auch die Ehrenamts-pauschale erhöht sich von 500 € auf 720 Euro. In beiden Fällen unterliegen die Einnahmen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz, das als weiteren we-sentlichen Punkt Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche enthält, tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.