Der Sportbetrieb in den Vereinen des Landes ruht. Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lassen derzeit keinen Trainings- und Wettkampfbetrieb zu. Können Sportvereine, weil sie derzeit keine Angebote unterbreiten können, Mitgliedsbeiträge aussetzen bzw. ihren Mitgliedern bereits gezahlte Beiträge zurückerstatten? Die generelle Antwort lautet nein! Für Härtefälle hat die Bundesregierung allerdings eine Ausnahmeregelung geschaffen, die bis zu 31. Dezember 2021 Gültigkeit hat und die Gemeinnützigkeit nicht in Gefahr bringt.
Details hierzu erläutert der LSB auf seiner Internetseite. Hier geht's zu der vollständigen Nachricht sowie zum Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen an den DOSB zum Thema.