Jahresgebühr über die Führung des Transparenzregisters

18. März 2021 Von: Geschäftsstelle

Jahresgebühr über die Führung des Transparenzregisters

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Der Bundesanzeiger Verlag hat vor einiger Zeit zahlreiche Vereine angeschrieben und zur Zahlung einer Gebühr für die Eintragung von Sportvereinen in das neue Transparenzregister aufgefordert.

Die Vorgaben der Europäischen Union wurden in Deutschland 2017 durch das Geldwäschegesetz sowie die Schaffung des zentralen Transparenzregisters umgesetzt. Der Verlag ist somit berechtigt, die Gebühren für die Jahre 2017 bis 2020 zu erheben.

Wichtige Informationen und Hinweise erfahren Sie in der beigefügten pdf-Datei des DOSB sowie unter https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1751.