Sportbetrieb in Sachsen-Anhalt wird bis auf Weiteres komplett eingestellt

18. März 2020 Von: LSB/Geschäftsstelle

Sportbetrieb in Sachsen-Anhalt wird bis auf Weiteres komplett eingestellt

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Am gestrigen 17. März trafen sich der Vorstand und die Bereichsleitungen des LSB Sachsen-Anhalt mit der Leitung des Olympiastützpunktes und den Verantwortlichen der Bildungseinrichtungen des Sports in Sachsen-Anhalt, um über das weitere Vorgehen des Sports zur Eindämmung des Corona-Virus zu beraten.

Die wichtigste Botschaft aus dieser Runde heraus lautet: Der LSB Sachsen-Anhalt fordert seine Mitgliedsvereine und -verbände auf, jeglichen Trainings- und Wettkampfbetrieb bis auf weiteres komplett einzustellen.

Bei der Forderung bezieht man sich auf die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer vom 16. März 2020, in der der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen untersagt wird und Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten werden sowie auf die Landesverordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus in Sachsen-Anhalt vom 17. März 2020.

Auf Grundlage der genannten Dokumente bleiben auch die Bildungseinrichtungen des Sports in Sachsen-Anhalt, die Landessportschule in Osterburg und die Bildungs- und Freizeitstätte der Sportjugend Sachsen-Anhalt in Schierke bis auf Widerruf geschlossen. Der LSB Sachsen-Anhalt und die Sportjugend Sachsen-Anhalt sagen ebenfalls mit sofortiger Wirkung alle eigenen Veranstaltungen bis zum 31. Mai 2020 ab.

Bereits seit Montag (16. März) sind auch die Mensen und Internate der Eliteschulen des Sports in Halle und Magdeburg bis auf weiteres geschlossen. Die Verantwortungsträger des Sports ins Sachsen-Anhalt haben am gestrigen Tag das für Sport zuständige Ministerium für Inneres und Sport über die eingeleiteten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ausführlich informiert und stehen dazu im regelmäßigen Austausch.

Anbei finden sich die Leitlinien der Bundesregierung und der Ministerpräsident*innen vom 16.03.2020, die entsprechende Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.03.2020 sowie die gestrige Pressemitteilung hierzu.

Hiernach wird der Sportbetrieb auf Sportanlagen und in Schwimmbädern untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Ausnahmen kann das Landesverwaltungsamt genehmigen. Bei Fragen zu Auswirkungen auf das übrige Vereinsleben kann man sich an das Landesverwaltungsamt wenden. Ansonsten sind die Auflagen unbedingt zu beachten, um die Ausdämmung des Virus und der damit zusammenhängenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen einzugrenzen.