Spielbetrieb in der Winterrunde 2021/22 wird fortgesetzt - Übersicht zu den Regelungen in den Tennishallen - Update 26.11.2021

25. November 2021 Von: Geschäftsstelle

Spielbetrieb in der Winterrunde 2021/22 wird fortgesetzt - Übersicht zu den Regelungen in den Tennishallen - Update 26.11.2021

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Sachsen-Anhalts Landesregierung hat mit der neuen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitreichende Maßnahmen für den Sportbetrieb im Innenbereich ab dem 24.11.2021 beschlossen.

Das 2-G-Zugangsmodell wird für Innenräume nun weitgehend verpflichtend, insbesondere für den organisierten Sportbetrieb mit Ausnahme u.a. von Berufssportlern und Kaderathleten. Die neue 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt tritt heute in Kraft und gilt bis vorerst zum 15. Dezember 2021.

Der TSA hat in einem Abstimmungsprozess entschieden, den Spielbetrieb mit der 2G-Regelung fortzusetzen. Aufgrund der Distanz- und Kontaktfreiheit ist die Ausübung des Tennissports unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen möglich.

Bei Durchführung der verpflichtenden 2-G-Modelle sind Hygienemaßnahmen - wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder die Abstandsregelungen - weiterhin einzuhalten.

Folgenden Spieler*innen, Besucher*innen und Gästen darf der Zugang zu den vorgenannten Innenräumen gewährt werden:

  • Geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfung)
  • Genesene (positive Testung muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen)
  • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  • Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; zur Erhöhung des Schutzes müssen sie eine Testung mit negativem Testergebnis vorlegen oder vor Ort durchführen und grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske tragen; ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original ist erforderlich.

Wir bitten um Beachtung, dass der Harzkreis für seine Sportstätten eine 2G+ Regelung eingeführt hat. Das betrifft aktuell ab 27.11.2021 die Hallen in Halberstadt und Wernigerode. Demnach müssen alle zugangsberechtigten Personen einen negativen CoronaTest vorlegen können. Es sind neben PCR-Tests, zertifizierten Antigen-Schnelltests auch Selbsttests vor Ort unter Aufsicht möglich.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle zur Verfügung.