Sachsen-Anhalts Landesregierung hat mit der neuen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitreichende Maßnahmen für den Sportbetrieb im Innenbereich ab dem 24.11.2021 beschlossen.
Das 2-G-Zugangsmodell wird für Innenräume nun weitgehend verpflichtend, insbesondere für den organisierten Sportbetrieb mit Ausnahme u.a. von Berufssportlern und Kaderathleten. Die neue 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt tritt heute in Kraft und gilt bis vorerst zum 15. Dezember 2021.
Der TSA hat in einem Abstimmungsprozess entschieden, den Spielbetrieb mit der 2G-Regelung fortzusetzen. Aufgrund der Distanz- und Kontaktfreiheit ist die Ausübung des Tennissports unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen möglich.
Bei Durchführung der verpflichtenden 2-G-Modelle sind Hygienemaßnahmen - wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder die Abstandsregelungen - weiterhin einzuhalten.
Folgenden Spieler*innen, Besucher*innen und Gästen darf der Zugang zu den vorgenannten Innenräumen gewährt werden:
Wir bitten um Beachtung, dass der Harzkreis für seine Sportstätten eine 2G+ Regelung eingeführt hat. Das betrifft aktuell ab 27.11.2021 die Hallen in Halberstadt und Wernigerode. Demnach müssen alle zugangsberechtigten Personen einen negativen CoronaTest vorlegen können. Es sind neben PCR-Tests, zertifizierten Antigen-Schnelltests auch Selbsttests vor Ort unter Aufsicht möglich.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle zur Verfügung.